Der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 eine Entschließung des Freistaats Sachsen zur Verbesserung der Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln angenommen. Damit unterstreicht er die notwendige Korrektur bei den Kompetenzen in der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und greift zugleich die strukturellen Probleme im nationalen Zulassungssystem auf. Damit macht der Bundesrat deutlich, dass nach administrativen Verbesserungen nun auch die rechtlichen Zuständigkeiten angepasst werden müssen.
In den vergangenen Monaten wurden wichtige administrative Fortschritte erzielt, etwa durch beschleunigte Verfahren und den Abbau von Verfristungen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln im Rahmen der gegenseitigen Anerkennung. Diese Verbesserungen waren notwendig, reichen jedoch nicht aus, um die strukturell bestehenden Probleme im System nachhaltig zu lösen. Die fortbestehenden strukturellen Hemmnisse führen zu Verzögerungen und fehlender Planbarkeit und verursachen Wettbewerbsnachteile für deutsche Antragsteller. Insgesamt wird Deutschland dadurch zu einem unattraktiven Zulassungsstandort. Dazu zählt insbesondere der derzeitige Einvernehmensstatus des Umweltbundesamts (UBA), der in der Praxis zu Blockaden im Zulassungsverfahren führt.
Der Bundesratsbeschluss unterstreicht damit zentrale Forderungen des Industrieverbands Agrar e. V. (IVA), nach der Optimierung der Verfahren nun auch die Rechtsgrundlage für ein ausgewogenes Zulassungssystem mit klaren Zuständigkeiten und einer gestärkten zentralen Zulassungsbehörde zu schaffen. „Der Bundesrat setzt ein klares Signal: Das UBA-Veto muss weg“, sagt IVA-Präsident Michael Wagner. „Das Umweltbundesamt hat eine de facto‑Kompetenz als Genehmigungsbehörde, obwohl es lediglich eine Bewertungsbehörde ist. Das ist ein Webfehler im Pflanzenschutzgesetz“, ergänzt Frank Gemmer, Hauptgeschäftsführer des IVA. Der Beschluss des Bundesrats zeige, dass nach administrativen Verbesserungen nun strukturelle Korrekturen notwendig seien. Die Bundesregierung sollte diesen Appell nutzen und die notwendigen Änderungen im Pflanzenschutzgesetz zügig voranbringen.
Die Schorlemer Stiftung des Deutschen Bauernverbandes bietet für Fachkräfte und Studierende aus den Bereichen Landwirtschaft, Gartenbau und Weinbau sowie verwandter Agrarbereiche ab August eine einzigartige Gelegenheit, ihre Fähigkeiten in einem internationalen Umfeld zu erweitern.
Die Trilog-Verhandlungen zwischen der EU-Kommission, dem EU-Parlament und dem EU-Rat zur Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung haben mit der ersten Sitzung am 5. Februar 2024 begonnen.
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Das Schnellwarnsystem für Futter- und Lebensmittel (RASFF) der Europäischen Kommission veröffentlichte am 4. März 2024 eine Bekanntmachung, dass in marokkanischen Erdbeeren Der Erreger für Hepatitis A nachgewiesen wurde.
In den Medien wird derzeit vereinzelt davon berichtet, dass es in Obst und Gemüse, welches in Europa gehandelt wird, einen Anstieg von Rückständen mit sog. „PFAS“- (Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) geben soll.
Der Anbau von Heidelbeeren in Polen boomt. Nach dem spanischen Portal F&H liegt die aktuelle Anbaufläche für Heidelbeeren in unserem Nachbarland bei rund 12.0000 Hektar.
Mehltau ist ein zunehmendes Problem in Erdbeeren, insbesondere im Geschützten Anbau. Die Schweizer Forschungsorganisation Agroscope testet nun im Rahmen eines Projekts des Kompetenznetzwerks Obst und Beeren...
Wer Obstbauer werden möchte, durchläuft die Ausbildung zum Gärtner, Fachrichtung Obstbau. Die derzeitige Ausbildungsverordnung zum Gärtner stammt allerdings aus dem Jahr 1996 und wird aktuell überarbeitet.
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Aufgrund des Interesses von Abgeordneten zahlreicher Parteien in den Niederlanden wurde die Petition „Rettet den niederländischen Apfel“ kürzlich im Gebäude des Repräsentantenhauses in Den Haag übergeben.
Der Bundestag hat den Bundeshaushalt 2024 beschlossen. Der Einzelplan 10 wurde gegenüber dem Regierungsentwurf um 100 Millionen Euro aufgestockt. Dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) stehen damit für 2024 insgesamt 6,93 Milliarden Euro zur Verfügung.
Mit dem neuen, freiwilligen Nachhaltigkeitsmodul FIN können QS-Betriebe ihren Beitrag zur Biodiversität dokumentieren. Aber welche Maßnahmen sind möglich?