Betriebe können ab sofort wieder Zuschüsse für Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen zum weitgehenden Eigenverbrauch, in Energieeffizienzmaßnahmen bei Wirtschaftsgebäuden sowie in stationäre und mobile Technik beantragen. Die Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) zielt darauf ab, Klimaschutzpotenziale in Landwirtschaft und Gartenbau durch Energieeinsparung und Einsatz erneuerbarer Energien auszuschöpfen.
Am 4. November veröffentlichte das BMLEH eine überarbeitete Förderrichtlinie zum Programm. Die Projektträgerschaft hat die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) übernommen, die das Programm seit 2016 betreut hatte.
Was wird gefördert? Die Bandbreite förderfähiger Maßnahmen im Bundesprogramm Energieeffizienz bleibt groß: Sie reicht von der Reifendruckregelanlage bis zur (Agri-) Photovoltaikanlage oder dem Kleinwindrad. Auch die Neuanschaffung von Landmaschinen und Traktoren mit erneuerbaren Antrieben oder die Umrüstung darauf wird unterstützt. Je nach Maßnahme und CO2-Einsparung liegen die Zuschüsse zwischen 15 und 50 %.
Die wichtigsten Neuerungen:
Die Förderung von Batteriespeichern und Wärmetauschern ist künftig nur in Verbindung mit der Erzeugung und Eigennutzung erneuerbarer Energien und einer Energieberatung möglich.
Nicht mehr förderfähig sind Kompressoren und hocheffiziente LED-Beleuchtungssysteme.
Neu aufgenommen wurden Topfpflanzen-Handling-Systeme; sie sind künftig mit bis zu 20 % förderfähig.
Weitere Informationen: Informationen zum Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau stehen im Internet unter: https://energieeffizienz.fnr.de zur Verfügung. Weiter Informationen zum Bundesprogramm Energieeffizienz erteilt die FNR. Senden Sie einfach eine E-Mail an: energieeffizienz@fnr.de oder rufen Sie die Hotline unter folgender Nummer an: 03843 6930 650.
Hintergrund: 2015 rief das damalige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft das Bundesprogramm ins Leben. Die bisherige Bilanz kann sich sehen lassen: Im Rahmen von mehr als 10.000 bewilligten Anträgen wurden 125 Millionen Euro Fördergelder ausgezahlt und damit eine Einsparung von 2,56 Millionen Tonnen CO2-Emissionen erreicht. Das entspricht über 900.000 Flugreisen von Deutschland auf die Malediven.
Immer mehr Betriebe fragen sich, ob sich die Ernte überhaupt noch lohnt. Die Situation ist damit so dramatisch, dass wir uns als Vertreter des deutschen Obstbaus erstmals seit vielen Jahren gezwungen sehen, uns mit einem öffentlichen Brandbrief an Politik, Handel und Verbraucher gleichermaßen zu wenden.
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Die deutsche Kirschernte läuft auf Hochtouren. Dabei befinden sich die Preise im indirekten Absatz auf einem extrem niedrigen und für Erzeuger ruinösem Niveau.
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Die EU-Kommission hat kürzlich entschieden, wie die 540 Mio. Euro aus der Agrarreserve zur Abfederung der aktuellen Preiskrise bei Düngemitteln auf die Mitgliedstaaten verteilt werden sollen.
Die neue europäische Verpackungsverordnung 2025/40 (PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation) bringt weitreichende Änderungen für die gesamte Agrarbranche mit sich. Ab dem 12. August 2026 gelten neue Spielregeln, die besonders die Verantwortlichkeiten und die Dokumentation von Verpackungen betreffen.
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Was vor über 30 Jahren als Antwort auf ansteigende Anforderungen in der Versicherungslandschaft begann, ist heute ein bewährtes Erfolgsmodell. Seit 1995 bündeln die Gartenbau-Versicherung VVaG und die Vereinigte Hagelversicherung VVaG in dieser strategischen Partnerschaft ihre Kompetenzen – und setzen dabei konsequent auf das Prinzip: gemeinsam stark, individuell spezialisiert.
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