Agrardieselrückvergütung kommt zurück

Fachgruppe OBSTBAU
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Das Bundeskabinett hat nun den Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Beschlossen. Ab dem 1. Januar 2026 wird die Agrardieselrückvergütung vollständig wieder eingeführt. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe erhalten dann wieder 21,48 Cent pro Liter Diesel zurück. Das entlastet die Branche dauerhaft um rund 430 Millionen Euro jährlich.

Damit wurde ein Wahlversprechen der neuen Bundesregierung umgesetzt. Alois Rainer, Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, betonte in seiner Stellungnahme, dass die Bundesregierung damit „eine der größten Fehlentscheidungen der Ampel-Regierung“ korrigiert habe.
Die Steuerentlastung erfolgt im Rahmen eines nachgelagerten Entlastungsverfahrens. Die Betriebe müssen also einen Antrag stellen, die Steuererstattung erfolgt dann in der Regel im Jahr nach der Verwendung des Diesels.

Welche Summe hier zusammenkommt, variiert je nach Größe, der Art und der Bewirtschaftungsform des jeweiligen Betriebs, daher ist diese Steuerentlastung für die Obstbaubetriebe leider deutlich weniger relevant als für landwirtschaftliche Betriebe.

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Quelle: BMELV

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Fachgruppe OBSTBAU
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