Ohne anderen zu schaden, könnte Bundesarbeitsminister Heil viel Gutes für uns tun.
Leider nutzt er diese Chance bisher nicht. Wir alle zusammen können dem Herrn Bundesminister aber helfen, diesen Schritt doch noch zu tun. Machen Sie mit!
In der Juni-Ausgabe haben wir von unserem Verbändeschreiben an Bundesministerin Julia Klöckner und Bundesminister Hubertus Heil berichtet. In dem Schreiben fordern wir die Beibehaltung der derzeitigen 70-Tage-Regelung. Minister Heil lehnt unseren Vorschlag der Entfristung ohne eine sachliche Auseinandersetzung schlicht ab und stellt sich damit gegen Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner, die sich für eine Fortführung der Regelung ausspricht. Auch die Agrarminister der Länder befürworten die Entfristung.
In der politischen Diskussion wird wiederholt angemerkt, dass sich die Anzahl der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse deutlich erhöhen könnte. Dies ist jedoch nicht der Fall. Seit Einführung der 70-Tage-Regelung hat es hier keine Zunahme gegeben. Die derzeitige Ausweitung der Zeitgrenzen ist sowohl für die Saisonarbeitskräfte als auch für die Betriebe von Vorteil. Die Saisonkraft bekommt den Bruttolohn netto ausgezahlt und der Arbeitgeber muss keine Sozialversicherungsbeiträge entrichten.
Wir bitten nun jeden einzelnen Unternehmer und Betriebsleiter, die Bedeutung der derzeitigen 70-Tage-Regelung Herrn Heil und insbesondere den Bundes- und Landespolitikern der SPD darzulegen. Die Argumente hierzu finden Sie in der Juni-Ausgabe und können bei uns und den Landesverbänden nochmal abgerufen werden. Schreiben Sie einen Brief oder Email. Oder noch besser: Laden Sie die Abgeordneten zu sich auf den Betrieb ein.
Immer weniger Arbeitskräfte aus Deutschland, Polen und Rumänien haben Interesse an einer Saisontätigkeit in unserer Branche. Wir plädieren deshalb zusätzlich für bilaterale Abkommen zwischen Deutschland und ausgewählten Nicht-EU-Staaten wie zum Beispiel der Ukraine. Wir brauchen weiterhin Arbeitskräfte für die Saison. Die Bundesregierung muss Drittstaatlern aus der Ukraine oder vom westlichen Balkan die Gelegenheit geben, bei uns kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse einzugehen.
Das lang erwartete Rechtsgutachten schafft nun Klarheit: Ein branchenspezifischer Abschlag vom gesetzlichen Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in Sonderkulturen ist rechtlich zulässig.
Mit dem Ende dieses seit langem wieder einmal „richtigen“ Winters und dem Beginn der neuen Vegetationsperiode liegt eine intensive Zeit des Austauschs hinter uns.
Jahrhundertelang galten Kirschen aus dem Alten Land als garantiert madenfrei, während die Kollegen aus den anderen Kirschanbaugebieten Deutschlands mit der Kirschfruchtfliege kämpften.
Liebe Obstbäuerinnen, liebe Obstbauern, liebe Leser, mein Name ist Claus Schliecker, ich bin seit Mitte November neuer Vorsitzender der Bundesfachgruppe Obstbau
Mit einem sehr kritischen Kommentar einer erfahrenen und geschätzten Steuerberaterin aus dem Alten Land sind wir kürzlich darauf hingewiesen worden, dass uns das Zukunftsweisende häufiger fehlt und wir mehr Perspektiven aufzeigen sollten.
Die von der gesamten grünen Branche geforderte Ausnahmeregelung beim Mindestlohn für die Sonderkulturen widerspricht laut Bundeslandwirtschaftsministerium dem Diskriminierungsverbot im Grundgesetz.