Leitartikel April 2010
Und noch ein Bürokratiemonster? Deutsche Steuererklärung für ausländische Saisonarbeitskräfte
Das Jahressteuergesetz 2009 wurde dahingehend geändert, dass beschränkt steuerpflichtige Saisonarbeitskräfte zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet sind, wenn entsprechende Freibeträge für Werbungskosten auf den Steuerbescheinigungen eingetragen wurden. Bis dahin war die Einkommensteuer für Saisonarbeitskräfte auch bei eingetragenen Werbungskosten (zum Beispiel für die doppelte Haushaltsführung) mit der abgeführten Lohnsteuer abgegolten. Weil diese Regelung praktikabel und einfach war, hatte sie sich für alle Beteiligten bewährt. Durch Berücksichtigung der Werbungskosten konnten Obstbauern ihren Saisonkräften wettbewerbsfähige Gehälter zahlen und gute Kräfte halten. Und nun? Entscheidet sich der Obstbauer, generell von der Beantragung einer Bescheinigung nach §39 EstG abzusehen und die 5% Pauschalversteuerung wieder in Anspruch zu nehmen, entsteht für die Saisonarbeitskraft keine Steuererklärungspflicht. Für den Betrieb jedoch ein finanzieller Mehraufwand! Sollte ein Betrieb weiterhin solche Bescheinigungen für die Arbeitskräfte beantragen, sollte die Saisonarbeitskraft den entsprechenden Antrag unbedingt unterschreiben.
Bis Juni 2010 müssten nach aktueller Rechtslage über 200.000 Saisonarbeitskräften nachträglich eine Steuererklärung in Deutschland abgeben. Wenn landwirtschaftliche Arbeitgeber die für die Steuererklärung anfallenden Kosten übernehmen würden, um ihre Saisonarbeiter zu halten, würden insgesamt Bürokratiekosten von 20 bis 30 Millionen Euro anfallen. Damit aber noch nicht genug überflüssige Bürokratie: Zusätzlich entstehen Kosten bei der Finanzverwaltung. Die Erklärungen müssen bearbeitet und geprüft werden, nur um am Ende festzustellen, dass keine Steuerzahllast gegeben ist. Die Regelung stellt damit ein Paradebeispiel unnötiger Bürokratie dar. Der Bundesrat hat vor wenigen Wochen eine Empfehlung abgegeben, bei ausländischen Saisonarbeitskräften von der späteren Steuererklärungspflicht abzusehen, wenn voraussichtlich keine Einkommensteuer entsteht.
Sicher ist doch, dass der Arbeitsgeber mit der abzugebenden Steuerklärung des Arbeitnehmers nichts zu tun hat. Die Finanzverwaltung kann nur mit den normalen Zwangsmitteln gegenüber dem ausländschen Arbeitnehmer tätig werden. Ob diese Maßnahmen tatsächlich durchgeführt werden, stellen wir in Frage. Schließlich könnte es bei Abgabe der Erklärung ja sogar zu Steuererstattungen kommen!
Unsere Trägerverbände und der Gesamtverband der Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände haben dem Bundesfinanzministerium dargelegt, dass die Kosten der Steuerfestsetzung bei Saisonarbeitskräften in keinem Verhältnis zum Steuerbetrag - der regelmäßig 0,- Euro beträgt - stehen und damit bei Verzicht auf die zusätzliche Erklärung keinerlei Steuerausfälle zu befürchten sind.
Wir fordern die Bundesregierung auf, dem Bundesrat zu folgen und die Steuererklärungspflicht für Saisonarbeitskräfte abzuschaffen. Die Koalitationsparteien stehen im Wort, unsinige Bürokratie zu vermeiden. In diesem Fall haben sie sogar die Möglichkeit, unnötige Bürokratie schon im Ansatz abzuwehren. Die Glaubwürdigkeit der Bundesregierung misst sich auch an der Umsetzung der Zusagen im Koalitionsvertrag zu einfachen Regelungen für die Beschäftigung von Saisonarbeitskräften im Interesse der Sonderkulturbetriebe. Wir werden unsere Forderungen mit Nachdruck in die Diskussionen einbringen!
Gerhard Kneib
Jörg Disselborg
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AUSGABE 04/2010
