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Leitartikel März 2010

EU- Statistikverordnung für Pflanzenschutzmittel: Herrschaft der Verwaltung oder sinnvolle Umsetzung?

Aktuell wird die Umsetzung der EU-Statistikverordnung für Pflanzenschutzmittel diskutiert. Aus unserer Sicht ist es von herausragender Bedeutung, dass die Umsetzung der EU-Statistikverordnung in den Händen von Experten bleibt, um unsere Betriebe vor weiterer bürokratischer Last zu bewahren, bei der zwangsläufigen Berichterstattung an die EU- Kommission gestaltend mitwirken zu können und somit eine qualifizierte Statistikgrundlage zu erarbeiten.

Die Statistik-Verordnung hat zwei große Bereiche: Die jährliche Erfassung des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln und die Erfassung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in einzelnen ausgewählten Kulturen im Abstand von fünf Jahren. Bei der Auswahl der Kulturpflanzen werden von den Mitgliedsstaaten diejenigen Kulturpflanzen berücksichtigt, die die größte Relevanz für die nationalen Aktionspläne haben.

Für die Umsetzung dieser Verordnung in Deutschland laufen zurzeit Abstimmungen zwischen dem Statistischen Bundesamt, dem BMELV und dem Julius-Kühn-Institut. In Deutschland werden mit dem Bericht des BVL über Inlandsabsatz und Export von Pflanzenschutzmitteln sowie den Neptun-Erhebungen bereits viele Anforderungen aus der neuen Verordnung erfüllt. Das Neptun-Verfahren bietet gegenüber einer möglichen statistischen Auskunftspflicht folgende Vorteile:

  • " Der Obsterzeuger bekommt für die freiwillige Datenbereitstellung eine Aufwandsentschädigung.
  • " Fachleute aus dem Berufsstand bewerten und analysieren die Ergebnisse. So ist Neptun auch ein Werkzeug zur Begründung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln geworden.
  • " Die Mitwirkung des landwirtschaftlichen und gärtnerischen Berufsstandes ist nicht nur möglich, sie ist sogar erforderlich und stärkt somit unsere Position.
  • " Die erhobenen Daten unterliegen dem Datenschutz.

Eine gemeinsame Zielsetzung sollte wie folgt aussehen:

  • " Die Umsetzung der EU- Statistikverordnung muss im Pflanzenschutzgesetz, nicht im Statistikgesetz, verankert werden. Experten aus den Behörden und der Berufsstand sind somit eingebunden. Bei Verankerung im Statistikrecht ist keine Sachkompetenz in der Bewertung der Daten mehr gegeben. Der Berufsstand verliert jede Möglichkeit der Mitarbeit.
  • " Mit der Verankerung im Pflanzenschutzgesetz ist die Mitarbeit des Berufsstandes gewährleistet. Gemeinsam mit dem JKI kann der Berufsstand die erhobenen Daten auswerten und die Berichterstattung an die EU- Kommission vorbereiten.
  • " Ein solches Verfahren erfüllt die statistischen Anforderungen und würde im Zuge der ersten Erhebung das bisher bekannte Neptun- Verfahren ablösen.

Gemeinsam müssen wir uns für ein freiwilliges Verfahren zur Umsetzung der EU-Verordnung stark machen. Es geht um den Schutz unserer Betriebe vor unnötiger Bürokratie, um die Gestaltungsmöglichkeiten und Position der berufsständischen Verbände und die Gewährleistung von Sachkompetenz im Umgang mit dem Thema Pflanzenschutzmitteleinsatz. Wir haben bei Neptun engagiert mitgearbeitet und unterstützen eine fachgerechte Weiterentwicklung!

Gerhard Kneib

Jörg Disselborg

Vergangene Leitartikel aus dem Jahr 2010:

AUSGABE 03/2010
Titelbild OBSTBAU