Startseite | Impressum | E-Mail

Leitartikel Dezember 2009

Nationaler Aktionsplan - Delegierte diskutieren Gestaltungsmöglichkeiten

Das Europäische Parlament und der Rat haben nach zweijähriger Debatte eine Richtlinie über einen Aktionsrahmen für die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln verabschiedet. Die EU- Mitgliedsstaaten sind nun verpflichtet, sogenannte nationale Aktionspläne einzuführen oder bestehende anzupassen. Hier müssen quantitative Zielvorgaben, Maßnahmen und Zeitpläne zur Verringerung der Risiken und der Auswirkungen der Anwendung von chemischen Pflanzenschutzmitteln formuliert werden. Eine zentrale Aufgabe für alle Mitgliedsstaaten ist dabei auch die verbindliche Einführung allgemeiner Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes bis zum 01. Januar 2014. Die jetzt vorliegende EU- Rahmenrichtlinie muss in nationales Recht umgesetzt werden.

Die Aufstellung des Planes war Kernpunkt der Diskussionen im Zuge der diesjährigen Delegiertenversammlung. Diese fand am 25. und 26. November in Grünberg statt. Die Delegierten fordern alle an den Diskussionen Beteiligten auf, sich an wissenschaftlich fundierten Fakten zu orientieren. Ideologische Beweggründe dürfen keinen Raum bekommen. Mit Prof. Dr. Volkmar Gutsche, Julius- Kühn- Institut, beriet die Delegiertenversammlung die Umsetzung der EU- Rahmenrichtlinie und der EU- Statistikverordnung und die damit verbundenen Herausforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten für die Fachgruppe Obstbau. Mit der EU- Richtlinie gelten die Integrierte Produktion und der ökologische Landbau als Pflanzenschutzverfahren mit geringer Mittelverwendung. Die Delegierten begrüßten diese Gleichbetrachtung beider Produktionsformen. Die Versammlung stellte folgende weitere Grundpositionen in den Mittelpunkt der Diskussion:

  • Der Kontrolliert Integrierte Pflanzenschutz ist in der Praxis der Obstbaubetriebe breit eingeführt und das Leitbild für das betriebliche Handeln.
  • Risiken für den gesundheitlichen Verbraucherschutz sind bereits heute durch die strengen Zulassungsauflagen auf ein vertretbares Minimum reduziert.
  • Der Obstbau unterstützt auch künftig Strategien, mit denen das Risiko durch gezielte Maßnahmen noch weiter vermindert werden kann.
  • Die Erarbeitung und Umsetzung von Leitlinien für den integrierten Pflanzenschutz kann nur unter Federführung des Berufsstandes erfolgen.
  • Eine unabhängige und öffentliche Pflanzenschutzberatung durch die Länder ist und bleibt der wichtigste Bestandteil eines effizienten und kontrolliert integrierten Pflanzenschutz. Darum muss die Beratung verstärkt werden. Ein weiterer Abbau in diesem Bereich zu Gunsten weiterer Kontrollen muss gestoppt werden.
  • Die Forschung im Bereich pflanzengenetischer Ressourcen muss intensiviert werden. Vor allem im Hinblick auf resistente Sorten
  • Der Nationale Aktionsplan muss dynamisch bleiben. Eine gesetzliche Verankerung ist überflüssig.
  • Eine pauschale Mengenreduzierung von Pflanzenschutzmitteln und die verbindliche Festlegung von Pufferzonen sind nicht zielführend. Die Reduzierung möglicher Risiken steht im Fokus.
  • Vorrausetzung für einen nachhaltigen Pflanzenschutz ist eine ausreichende Wirkstoffpallette ohne Indikationslücken.
  • Eine zentrale Vorgabe der EU- Gesetze ist die Nachhaltigkeit. Dies schließt die Vermeidung von Resistenzentwicklungen ein. Bei weiteren Vorgaben und Zielsetzungen müssen Resistenzentwicklungen zwingend vermieden werden.
  • An der bisher formulierten Zielvorgabe, die Überschreitungen von Rückstandshöchstgehalten auf unter 1 Prozent zu bringen, wird festgehalten.

Die Fachgruppe Obstbau wird einmal agieren und nicht reagieren und mit besonderem Augenmerk darauf achten, dass die Zielvorgaben praktisch umsetzbar und vermittelbar sind. Die Zielvorgaben müssen bei veränderten Bedingungen auch angepasst werden. Deshalb beteiligen wir uns an vorderster Front an allen Diskussionen und Beratungen im Sinne des deutschen Obstbaus.

Gerhard Kneib

Jörg Disselborg

Vergangene Leitartikel aus dem Jahr 2009:

AUSGABE 12/2009
Titelbild OBSTBAU