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Leitartikel Juli 2009

Nationaler Aktionsplan für den nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln

Das Europäische Parlament und der Rat haben nach zweijähriger Debatte eine Richtlinie über einen Aktionsrahmen für die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln verabschiedet. Die EU- Mitgliedsstaaten sind nun verpflichtet, sogenannte nationale Aktionspläne einzuführen oder bestehende anzupassen. Hier müssen quantitative Zielvorgaben, Maßnahmen und Zeitpläne zur Verringerung der Risiken und der Auswirkungen der Anwendung von chemischen Pflanzenschutzmitteln formuliert werden. Eine zentrale Aufgabe für alle Mitgliedsstaaten ist dabei auch die verbindliche Einführung allgemeiner Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes bis zum 01. Januar 2014. In Deutschland können wir auf den Erfahrungen des im Jahr 2002 begonnenen Prozesses für das Reduktionsprogamm chemischer Pflanzenschutz aufbauen. Hier haben viele unserer eurpäischen Nachbarn noch großen Nachholbedarf.

Im Jahr 2004 wurde das "Reduktionsprogramms chemischer Pflanzenschutz" verabschiedet und im vergangenen Jahr zu einem ersten "Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln" erweitert. Die benannten Ziele entsprechen im wesentlichen Punkten bereits den Zielen der Rahmenrichtlinie. Die jetzt vorliegende EU- Rahmenrichtlinie muss in nationales Recht umgesetzt werden.

Gemeinsam mit unseren Trägerverbänden müssen wir dafür Sorge tragen, dass wissenschaftlich fundierte Fakten und keine ideologischen Beweggründe für die Umsetzung entscheidend sind. Auf Einladung des Landwirtschaftsministeriums fand vom 23. bis 25. Juni 2009 ein entsprechender Fachworkshop in Potsdam statt. Wir haben die Diskussionen mit folgenden Grundpositionen mitgestaltet:

  • Der kontrolliert Integrierte Pflanzenschutz ist in der Praxis der Obstbaubetriebe breit eingeführt und das Leitbild für das betriebliche Handeln.
  • Risiken für den gesundheitlichen Verbraucherschutz sind bereits heute durch die strengen Zulassungsauflagen auf ein vertretbares Minimum reduziert.
  • Der Obstbau unterstützt auch künftig Strategien, mit denen das Risiko durch gezielte Maßnahmen noch weiter vermindert werden kann
  • Die Erarbeitung und Umsetzung von Leitlinien für den integrierten Pflanzenschutz kann nur unter Federführung des Berufsstandes erfolgen.
  • Eine unabhängige und öffentliche Pflanzenschutzberatung durch die Länder ist und bleibt der wichtigste Bestandteil eines effizienten und kontrolliert integrierten Pflanzenschutz.
  • Die Forschung im Bereich pflanzengenetischer Ressourcen muss intensiviert werden. Vor allem im Hinblick auf resistente Sorten.
  • Der Nationale Aktionsplan muss dynamisch bleiben. Eine gesetzliche Verankerung ist überflüssig.
  • Eine pauschale Mengenreduzierung von Pflanzenschutzmitteln und die verbindliche Festlegung von Pufferzonen sind nicht zielführend. Die Reduzierung möglicher Risiken steht im Fokus
  • Vorrausetzung für einen nachhaltigen Pflanzenschutz ist eine ausreichende Wirkstoffpallette ohne Indikationslücken.

Im Rahmen des Workshops haben die Teilnehmer teilweise sehr heftig und kontrovers diskutiert. In einem gemeinsamen Eckpunktepapier wurde festgehalten, dass die Ziele des aktuellen Aktionsplanes in wesentlichen Punkten bereits den Zielen der Rahmenrichtlinie entsprechen. Wir haben besonders betont, dass alle Zielvorgaben praktisch umsetzbar und vermittelbar sein müssen. Auch die Stärkung und Intensivierung der Bearbeitung gilt als entscheidende Grundlage für einen nachhaltigen Integrierten Pflanzenschutz. Ergänzende Informationen finden Sie auch auf der Internetseiten www.fachworkshop-rahmenrichtlinie.de und http//nap.jki.bund.de

Gerhard Kneib

Jörg Disselborg

Vergangene Leitartikel aus dem Jahr 2009:

AUSGABE 07/2009
Titelbild OBSTBAU