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Leitartikel April 2009

Kein Verbraucher will Maden in den Kirschen

Die Kirschfruchtfliege ist ein Schädling, der in den vergangenen Jahren mit wirksamen Insektiziden gut und sicher bekämpft werden konnte. Dies hat sich geändert, denn die Zulassung des zuletzt im Obstbau zugelassenen Dimethoat-Präparats Danadim Progress ist 2005 ausgelaufen, so dass nach der Aufbrauchfrist von zwei Jahren ab 2008 keine Anwendung mehr möglich war. Andere Produkte zur Bekämpfung der Kirschfruchtfliege sind nicht zugelassen, aber die Verbraucher, und damit auch der Handel, akzeptieren keine vermadeten Kirschen. Damit ist für die Kirschen produzierenden Betriebe eine existenzbedrohende Situation entstanden.

Die warme Frühjahrswitterung hat in mehreren Anbaugebieten den Befallsdruck erhöht, so dass auch frühe Sorten mittlereile betroffen sind. Die Einwanderung der Amerikanischen Kirschfruchtfliege gefährdet je nach Jahr auch die später reifenden Sauerkirschen.

Ohne gesicherte Kulturbedingungen fehlt aber die Grundlage für den Anbau von Süßkirschen in Deutschland. Das Präparat Mospilan hat sich im Versuchswesen gegen die Kirschfruchtfliege als hinreichend wirksam erwiesen. Da es bereits in Kernobst zugelassen ist, ist eine Ausweisung auch für weitere Baumobstarten grundsätzlich möglich. Eine beantragte Zulassung oder Genehmigung von praxisgerechten Behandlungen mit einer Wartezeit von 14 Tagen scheiterte bisher jedoch an Unstimmigkeiten bei den Rückstandsdaten.

Im vergangenen Jahr wurde vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Genehmigung nach §11 für den zweimaligen Einsatz von Mospilan in Kirschen gewährt. Das Hinüberretten von einer Genehmigung zur nächsten bietet aber keine Sicherheit für unsere Betriebe. Vom Arbeitskreis Lückenindikation sind inzwischen bereits ergänzende Rückstandsdaten erarbeitet worden. Wir hoffen daher, dass die beantragte Anwendung von Mospilan in Kirschen ab dem Jahr 2010 gewährt werden kann.

Erfahrungen der Praxis haben aber gezeigt, dass die alleinige Behandlung mit diesem Mittel häufig nicht ausreicht, um die gesamte Reifezeit abzudecken. Selbst wenn die langfristige Zulassung von Mospilan gegeben ist: Um Schutz für den gesamten Erntezeitraum zu gewährleisten und ein erfolgreiches Resistenzmanagement durchführen zu können, brauchen wir mehr als einen Wirkstoff zur Bekämpfung der Kirschfruchtfliege. Eine dauerhafte Lösung des Problems ist nur durch ein weiteres wirksames Präparat möglich.

Die Fachgruppe Obstbau und der Arbeitskreis Lückenindikation haben deshalb im Jahr 2008 umfassende Rückstandsuntersuchungen in Süß- und Sauerkirschen für das Dimethoat-Mittel Pefekthion durchgeführt. Die Rückstandssituation ist inzwischen für Süßkirschen belegt, für Sauerkirschen brauchen wir noch Daten aus diesem Jahr. Die Zulassung von Perfekthion für Süßkirschen ist mittlerweile von der Herstellerfirma beantragt.

Erst wenn den deutschen Anbauern sowohl Mospilan als auch Perfekthion langfristig zur Verfügung stehen, wird der Süßkirschenanbau in Deutschland wieder auf eine solide Grundlage gestellt. Aber der Weg dahin ist noch nicht zu Ende. Denn für dieses Jahr gibt es bis jetzt keine zugelassenen oder genehmigten Mittel zur Bekämpfung der Kirschfruchtfliege. Sollte Mospilan regulär nicht verfügbar sein, sind wir wieder auf eine Genehmigung nach §11 PflSchG angewiesen. Dasselbe gilt für die einmalige Anwendung von Perfekthion. Wir setzen hierbei auf die verständnisvolle und kooperative Haltung des BVL.

Denn: Ohne eine sichere Bekämpfung der Kirschfruchtfliege hat der heimische Anbau von Süßkirschen keine Zukunft!

Gerhard Kneib

Jörg Disselborg

Vergangene Leitartikel aus dem Jahr 2009:

AUSGABE 04/2009
Titelbild OBSTBAU