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Leitartikel Januar 2009

Verliert der LEH nun endgültig jede Bodenhaftung?

Die unterschiedlichen Pflanzenschutz- Anforderungen des Lebensmitteleinzelhandels an die Produzenten und Handelspartner sind eine nicht verständliche Hürde. Es hat den Anschein, dass die Unternehmen darüber sogar in einen Wettstreit getreten sind, wer die Hürde für Obst- und Gemüsebauern am höchsten ansetzen kann.

Im Dezember 2008 hat der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) seine Positionen zum Pflanzenschutz veröffentlicht. Danach sollen in Zukunft nur solche Wirkstoffe zugelassen werden, die für die menschliche Gesundheit und die Umwelt möglichst geringe Gefährdungen darstellen. Das mag vernünftig klingen. Aber sicher ist, dass die derzeitigen und zukünftigen Zulassungsbedingungen eine Gefährdung des Menschen gänzlich ausschließen. Warum also diese Forderung des HDE?

Pünktlich zur Internationalen Grünen Woche hat nun EDEKA einen neuen Coup gelandet. Die EDEKA hatte das Freiburger Ökoinstitut beauftragt, Pflanzenschutzmittelwirkstoffe toxikologisch zu bewerten und in drei Kategorien "besonders kritische Wirkstoffe", "kritische Wirkstoffe" und "weniger gefährliche Wirkstoffe" einzuteilen. Die vorgenommene Einstufung nach völlig überzogenen Bewertungsmaßstäben würde einen vernünftigen Pflanzenschutz nicht mehr zulassen. Es blieben im Obstbau von etwa 90 zugelassenen nur sechs Wirkstoffe übrig! Von einer wissenschaftlich fundierten Arbeit kann keine Rede sein. Was will EDEKA damit erreichen?

Mit diesem Vorgehen von EDEKA wird die Kompetenz unserer für die Verbrauchersicherheit zuständigen Bundesbehörden wie dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und auch dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Frage gestellt. Es ist nicht akzeptabel, dass sich LEH- Unternehmen einfach über die Fachkompetenz der Behörden hinwegsetzen.

Offensichtlich fühlt sich der LEH seitens vermeintlicher Umweltexperten unter Druck gesetzt. Umsatzeinbußen, der Kampf um Marktanteile und das Absetzen von Mitbewerbern führen zu absurden Ideen und Empfehlungen. Pflanzenschutz wird als Werkzeug einer unternehmerischen Differenzierungstrategie missbraucht. Damit wird nur neue Verunsicherung bei den Verbrauchern geschaffen, ohne das es dafür wirklich triftige Gründe gäbe.

Letzlich steht das gesellschaftliche Ziel, die Versorgung der Verbraucher mit gleichermaßen gesundem und sicherem Obst zu sichern, voll im Einklang mit den Zielsetzungen des Berufsstandes. Was ist zu tun?

Gemeinsam mit dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und dem LEH sollten wir einen Runden Tisch einrichten zur Umsetzung folgender Zielsetzungen:

  • Eine gemeinsame Branchenlösung im Umgang mit Rückstandshöchstgehalten
  • Die Definition und Festsetzung eines unteren Grenzwertes, um der Entwicklung moderner Analytik Rechnung zu tragen
  • Einheitliche Anforderungen des Lebensmitteleinzelhandels an die Produzenten und Vermarkter.
  • vielen unserer Kulturen zwangsläufig zu Mehrfachrückständen führt. Mehrfachrückstände sind ein Beleg für die Umsetzung der EU- Nachhaltigkeitspolitik
  • Erhalt der wissenschaftlich gesicherten und begründeten Rückstandshöchstgehalte
  • Abstimmung einer freiwilligen Vereinbarung, wie Laborschwankungen aufgefangen werden können.
  • Sachlich fundierter Umgang mit den aktuellen wissenschaftlichen Errungenschaften im Pflanzenschutz

Mit dem Präsidenten des BVL, Dr. Tschiersky- Schöneburg, werden wir noch in diesem Monat über die Arbeit und Ziele eines Runden Tisches sprechen. Die LEH- Unternehmen und Vermarkter bitten wir, mit uns nach Lösungen zu suchen.

Gerhard Kneib

Jörg Disselborg

Vergangene Leitartikel aus dem Jahr 2009:

AUSGABE 02/2009
Titelbild OBSTBAU