Leitartikel Mai 2008
Erfolge sachgerecht erstritten - Aufgaben bleiben
Mit sachgerechten Argumenten überzeugen - das war und bleibt der Glaubenssatz der Fachgruppe Obstbau. Dies gilt besonders beim Thema Pflanzenschutz.
So hat Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer der neuen Strategie zur Bekämpfung des Feuerbranderregers im Obstbau ohne Antibiotika zugestimmt. Damit ist es uns in einer sehr langwierigen und teilweise auch kontroversen Diskussion gelungen, durch sachgerechte Argumentation die Betroffenheit der Obstbauern bei dieser existenzbedrohenden Krankheit darzustellen. Besonderer Dank gilt der Leitung des Pflanzenschutzreferates im BMELV, dass diese Strategie als richtungsweisenden Weg für alle Betroffenen beharrlich verfolgt hat. Wegweisend war auch, dass das BMELV immer wieder die Schweiz und Österreich mit in diese Planung einbezogen hat. So können nun auch diese Länder mit einer Feuerbrandstrategie in die Saison 2008 gehen.
Die Feuerbrandstrategie wurde im Konsens mit den in Pflanzenschutzfragen zuständigen Bundes- und Länderbehörden (besonders dem JKI in Dossenheim), den Vertretern des konventionellen und ökologischen Obstbaus, des Verbraucherschutzes, der Imkerei sowie des Umwelt- und Naturschutzes entwickelt. Die Feuerbrandstrategie wurde von allen Beteiligten grundsätzlich als erfolgreich eingeschätzt. Das Ziel der Feuerbrandstrategie, ein endgültiger Verzicht der Anwendung antibiotikahaltiger Pflanzenschutzmittel, konnte jedoch bis jetzt noch nicht erreicht werden. Besonders im starken Befallsjahr 2007 zeigte sich in Deutschland, in der Schweiz und in Österreich deutlich, dass ein Verzicht auf Streptomycin zurzeit immer noch zu großen Schäden, einschließlich der Rodung ganzer Kernobstanlagen, führen kann. Daher wurde vereinbart, die Strategie zu aktualisieren und weitere fünf Jahre fortzuführen. Dabei soll sie weiterhin jährlich überprüft werden. Diese gemeinsame Strategie verpflichtet die Obstbauern enorm. Wir sind dringend aufgefordert, weiter nach Alternativen zu suchen. Der Einsatz in den letzten Jahren zeigt deutlich, wie verantwortlich die Obstbauern mit diesem Thema umgegangen sind.
Was herrschte bis vor wenigen Tagen noch eine große Unsicherheit beim Thema Ausdünnung vor! Mittlerweile ist die Verfügbarkeit von Mitteln zur chemischen Ausdünnung praktisch dieselbe wie im vergangenen Jahr.
So ist es durch den Einsatz des Berufsstandes gelungen, dass das Mittel GLOBARYLL 100 erneut eine Genehmigung gemäß § 11 Absatz 2 erhalten hat. Die Genehmigung ist ausschließlich auf die Fruchtausdünnung und Alternanzbrechung an Kernobst beschränkt und ist seit dem 1. April 2008 für 120 Tage erteilt.
Bei Ethephon gab es die Befürchtung, dass in der neuen EU-Rückstandshöchstmengenverordnung mit einer Absenkung des ARfD-Wertes von 0,05 auf 0,03 mg/kg zu rechnen ist. Falls es dazu gekommen wäre, dass zusätzliche Daten erarbeitet werden müssten, hätte Flordimex in der noch bestehenden Indikation für 2008 nicht mehr zur Verfügung gestanden. Welche dramatischen Auswirkungen hätte das für den deutschen Obstbau! Es wäre fatal, wenn Flordimex in der bestehenden Indikation nicht mehr eingesetzt werden könnte. Nach der Verabschiedung der Rückstandshöchstmengen-Verordnung werden nun Anwendungen in Apfel nur bis zu einer Fruchtgröße von max. 20 mm Durchmesser (BBCH 72) empfohlen. Damit wird es auch nach der Absenkung der Rückstandshöchstmenge von Ethephon auf 0,1 mg/kg, die voraussichtlich im Januar 2009 stattfinden wird, keine Überschreitung des neuen Grenzwertes geben.
Die Bekämpfung der Kirschfruchtfliege ist zum Problem geworden, seit Dimethoat nicht mehr eingesetzt werden darf. Die mehrjährige Versuchserfahrung von Versuchsanstellern aus ganz Deutschland hat gezeigt, dass das Produkt Mospilan eine Alternative ist. Aber bei diesem Präparat kann die Kirschfruchtfliege nur mit einer zweimaligen Anwendung wirkungsvoll bekämpft werden. Die zuständige Zulassungsbehörde, das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVR), ist auch in diesem Jahr dem Antrag der Herstellerfirma nachgekommen und hat eine Genehmigung für 120 Tage nach § 11 (Gefahr im Verzug) für den zweimaligen Einsatz von Mospilan erteilt. Somit ist die Kirschproduktion für das Jahr 2008 gesichert. Damit Kirschanbauer in Deutschland aber auch langfristig eine Perspektive haben, sind weitere Anstrengungen notwendig, um Mospilan auch in Zukunft einsetzen zu dürfen. Denn ohne eine gesicherte Bekämpfung der Kirschfruchtfliege ist der Anbau von Kirschen nicht möglich.
Dem Vernehmen nach erwarten wir in den nächsten Tagen auch eine Genehmigung nach § 11 (Gefahr im Verzug) von Reldan 22 gegen Blutlaus und Apfelwickler.
Der Bundesausschuss Obst und Gemüse hat mitgeteilt, dass die Europäische Kommission die Änderung der Verordnung zur Festlegung der Rückstandshöchstgehalten veröffentlicht hat. Mit der Verordnung werden nunmehr die einheitlichen europäischen Rückstandshöchstgehalte festgelegt. Endlich. Sechs Monate nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU tritt die Verordnung am 2. September 2008 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt werden die Rückstandshöchstgehalte von Pflanzenschutzmitteln in und auf Lebens- und Futtermitteln in der EU harmonisiert sein. Damit wird eine zentrale Forderung des Berufsstandes zur Harmonisierung des europäischen Pflanzenschutzmittelrechtes erfüllt.
Nur durch die vielen Diskussionen auf EU-Ebene bleibt das Thema Pflanzenschutz in der Öffentlichkeit. Hier muss auch weiterhin enorme Überzeugungsarbeit geleistet werden. Es gilt, weiter für uns Betroffene Druck zu machen und die praxisfremden Argumente zu widerlegen. Gelingen kann uns das nur, wenn wir gemeinsam für ein Ziel streiten und mit sachgerechten Argumenten und einer ehrlichen Produktion überzeugen.
Gerhard Kneib
AUSGABE 05/2008
Titelbild: Die Hummel ist ein wichtiger Bestäuber in
Obstanlagen