Leitartikel April 2008
Probabilistik - Politik hat Forderung des Berufsstandes aufgegriffen
"Meine Fraktion und ich wollen - nein wir fordern sogar - dass wir bei Thema Probabilistik endlich eine sachgerechte Umsetzung erreichen", erklärte Gustav Herzog, MdB, Pflanzenschutzbeauftragter der SPD-Bundestagsfraktion. Um endlich Klarheit über den aktuellen Sachstand bei der Umsetzung der probabilistischen Bewertungsverfahren in der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zu bekommen und auch, um das weitere Vorgehen zu koordinieren, hatte Gustav Herzog am 6. März zu einem Informationstreffen eingeladen. Gekommen waren:
Besonderen Stellenwert erhielt das Treffen durch die Teilnahme von Ulla Heinen, parlamentarische Staatssekretärin (STS) des BMELV.
Probabilistik ist ein Begriff, der immer da auftaucht, wo es um die Abschätzung von Risiken geht, wie zum Beispiel bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Immer dort, wo Auswirkungen schädlicher Substanzen eingeschätzt werden. "Probabel" bedeutet wirklichkeitsnah, wahrscheinlich oder glaubwürdig. Ziel ist, die Sicherheitsreserven zu beschreiben und die Anwendungsvorschriften zu optimieren. "Seit vielen Jahren besteht zwischen Politik, Verwaltung und Berufsstand Einigkeit darüber, dass das bisherige Abstandssystem durch die deterministischen worst-case-Annahmen nicht praxisgerecht und veraltet ist. Die politische Ebene ist bereit für Änderungen", betonte Gustav Herzog. "Wir stellen dringenden Handlungsbedarf fest und mahnen eine Vereinfachung der erlassenen Anwendungsbestimmungen an!"
Die Fachgruppe Obstbau hat dieses Thema seit 2002 immer wieder in die politische Diskussion gebracht. "Denn mit Hilfe probabilistischer Methoden können zum Beispiel die Auswirkungen des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln auf umliegende Gewässer heute auf Grund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sachgerecht eingeschätzt werden. Denn es hat sich gezeigt, dass nach dem bisherigen Bewertungsverfahren das Risiko für Gewässerorganismen stark überschätzt wird. Bei der Einführung probabilistischer Berechnungen für Abstandsauflagen wird das Schutzniveau für Oberflächengewässer nicht abgesenkt. Wir fordern, dass die inzwischen gesammelten umfangreichen Erkenntnisse jetzt von der Politik und Verwaltung in konkrete gesetzliche Bestimmungen umgesetzt werden! Das soeben verabschiedete Pflanzenschutzgesetz sieht eine entsprechende Umsetzung zur Umsetzung dieser Maßnahmen auf dem Verordnungswege vor.
Einigkeit bestand darin, dass der bisherige Gewässerschutz nicht unterschritten werden soll. Es muss Ziel sein, zu einer realistischeren Risikoabschätzung auf Basis einer wirklichkeitsnäheren Beschreibung der Umweltsituation zu kommen. An den wenigen Gewässerabschnitten, an denen ein zusätzlicher Schutzbedarf besteht, soll durch geeignete Risikomanagementverfahren der Eintrag von Pflanzenschutzmitteln reduziert werden.
STS Heinen stellte dar, dass die Verordnung nach einer Ressortabstimmung zügig und unkompliziert in Gang gebracht werden muss. "Wir nehmen den Überschutz dort weg, wo er unnötig ist und verstärken den Schutz dort, wo er sinnvoll ist." Gustav Herzog ergänzte: "Sollte eine verbindliche Vereinbarung nicht zustande kommen, ist alternativ unter Würdigung der vorliegenden neueren wissenschaftlichen Erkenntnisse zu probalistischen Bewertungsansätzen eine politische Entscheidung zwingend notwendig."
Gerhard Kneib
AUSGABE 04/2008
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