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Leitartikel Februar 2008

Irrweg Mindestlohn

Das Thema Mindestlohn bestimmt nach den Aufgeregtheiten der letzten Wahlkämpfe die politische Diskussion. Es muss uns klar sein, dass sich die Landwirtschaft dieser Diskussion stellen muss. So hat die Gewerkschaft "Bau - Agrar - Umwelt" bereits jetzt einen Mindestlohn von 7,50 € für den Westen und 6,00 € für den Osten gefordert.

Vorreiter des Mindestlohns war die deutsche Baubranche, da sie stark von billigen osteuropäischen Arbeitern bedrängt wurde und weiter wird. Deshalb haben deutsche Unternehmen für die Aufnahme ins Entsendegesetz gekämpft. Hier waren Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen betroffen. Beide Seiten haben sich auch auf einen bundeseinheitlichen Lohntarif, als Voraussetzung für die Aufnahme ins Entsendegesetz, geeinigt.

Die Einführung eines Mindestlohns bei der Post macht bereits Schule. Nun melden sich die Arbeitgeber in den Branchen Zeitarbeit, Wachschutz und Entsorgungswirtschaft mit dem gleichen Anliegen zu Wort. Ihr Ziel: Die Bundesregierung soll die zum Teil noch auszuhandelnden Mindestlöhne für alle Betriebe der jeweiligen Sparte vorschreiben. Auf diese Weise wären auch ausländische Konkurrenten daran gebunden. Das Problem: Die Regierung muss zuerst die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen. Mit Hilfe des Mitarbeitsbedingungsgesetztes von 1952 (!) und dem Entsendegesetz sollen jetzt in jeder Branche Lohnuntergrenzen festgesetzt werden können. Können - muss aber nicht. Der Politik muss klar sein: Mindestlöhne verhindern weder Ausbeutung, noch schützen sie vor Konkurrenz, sondern können Jobs kosten.

Auch in der Landwirtschaft - selbst wenn sich die Lage derzeit anders darstellt. Hier gibt es 16 regionale Tarifvereinbarungen, die je nach Ausbildung der Arbeitnehmer gestaffelt und zudem auf die spezifischen Verhältnisse abgestimmt sind. Eine Zustimmung der landwirtschaftlichen Arbeitgeber zu einem bundeseinheitlichen gleichen Mindestlohn ist deshalb kaum zu erwarten. Seit dem Januar 2008 sind die Verhandlungen der Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaften über einen neuen Tarifvertrag wieder aufgenommen worden. Auch wenn wir die derzeitige Tarifstruktur verteidigen und für richtig halten, müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass bei den -an der tariflichen und noch mehr an der politischen Diskussion- Beteiligten die Bereitschaft für einen wie auch immer strukturierten Mindestlohn wächst. Die Fachgruppe Obstbau versucht, in diese Diskussion die spezielle Situation und sachgerechte Bewertung der Saison-AK einzubringen.

Falls ein Mindestlohn kommen sollte, fordert die Fachgruppe Obstbau einen eigenen Tarif für Saisonarbeitskräfte. Wir sind alle aufgefordert, hierfür ein politisches Umfeld zu schaffen. Wir müssen den Entscheidungsträgern deutlich vor Augen führen, welche Auswirkungen ein Mindestlohn auf die Landwirtschaft haben wird.

Eins muss deutlich werden: In der Bauindustrie kann eine deutsche Lohnregelung sinnvoll sein. Hingegen steht zum Beispiel heimisches Obst und Gemüse in einem direkten Wettbewerb zu ausländischer Ware. Die Entlohnung muss sich auch an den Rahmenbedingungen von Angebot und Nachfrage der Arbeitskräfte orientieren. Werden die Arbeitskosten aufgrund gesetzlicher Regelungen künstlich verteuert, dann führt dies dazu, dass die heimische Landwirtschaft mit ihren Produkten nicht mehr konkurrenzfähig ist, oder die Preise von heimischen Obst und Gemüse müssen nachhaltig steigen

Gerhard Kneib
Herbert Knuppen

 

Vergangene Leitartikel aus dem Jahr 2008:

AUSGABE 02/2008
Titelbild OBSTBAU
Titelbild: Die Kirschfruchtfliegenbekämpfung für 2008 ist noch nicht gesichert