Wissenswertes - Gesundheit
In der Bundesrepublik sorgen scharfe gesetzliche Regelungen für den Schutz des Verbrauchers
vor Rückständen von Pflanzenschutzmitteln in und auf Obst. Mit Pflanzenschutzgesetz
und Höchstmengenverordnung-Pflanzenschutz haben wir in der Bundesrepublik die schärfsten
Bestimmungen der Welt. Diese vorbildliche gesetzgeberische Arbeit wird auch von den deutschen
Obsterzeugern begrüßt und unterstützt. Im Interesse des hierbei gewollten Verbraucherschutzes
ist es jedoch erforderlich, dass die gestellten Anforderungen durch ausreichende Importkontrollen
von Obst erfüllt werden, das aus anderen Ländern eingeführt wird und auf den deutschen
Markt gelangt.
Die Produktionsmethode des Integrierten Anbaues ist in der Bundesrepublik zum festen Bestandteil
innerhalb des Obstbaues geworden. Durch Kenntnis der Biologie der Schädlinge und durch den
Einsatz von milder wirkenden und schneller abbaubaren nützlingsschonenden Mitteln war es
möglich, die Aufwendungen an Pflanzenschutzmitteln noch weiter zu senken.
Ein dichtes Netz von staatlichen Fachberatern und der hohe Ausbildungsgrad der deutschen Obstbauern
tragen zu einer sachgemäßen Anwendung und Einhaltung der strengen Vorschriften beim
Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bei.
Rückstandskontrollen von Lebensmitteluntersuchungsämtern und anderen staatlichen Stellen
zeigen immer wieder, dass das in der Bundesrepublik erzeugte Obst den scharfen Vorschriften der
gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Verbraucher entspricht.
Dieses System wird abgerundet durch den umweltschonenden Kontrollierten Integrierten Anbau. Dies
bedeutet: Noch mehr Sicherheit für den Verbraucher und umweltschonende Erzeugung.
AUSGABE 07/2010

Titelbild: Süßkirschen aus dem geschützten Anbau sind nach wie vor auf dem Vormarsch.
Leitartikel:
Gemeinsame Agrarpolitik - Zukunftspolitik der EU für Landwirtschaft und Gesellschaft
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