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Wissenswertes - Gesundheit

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Rückstandsfreies Obst

In der Bundesrepublik sorgen scharfe gesetzliche Regelungen für den Schutz des Verbrauchers vor Rückständen von Pflanzenschutzmitteln in und auf Obst. Mit Pflanzenschutzgesetz und Höchstmengenverordnung-Pflanzenschutz haben wir in der Bundesrepublik die schärfsten Bestimmungen der Welt. Diese vorbildliche gesetzgeberische Arbeit wird auch von den deutschen Obsterzeugern begrüßt und unterstützt. Im Interesse des hierbei gewollten Verbraucherschutzes ist es jedoch erforderlich, dass die gestellten Anforderungen durch ausreichende Importkontrollen von Obst erfüllt werden, das aus anderen Ländern eingeführt wird und auf den deutschen Markt gelangt.
Die Produktionsmethode des Integrierten Anbaues ist in der Bundesrepublik zum festen Bestandteil innerhalb des Obstbaues geworden. Durch Kenntnis der Biologie der Schädlinge und durch den Einsatz von milder wirkenden und schneller abbaubaren nützlingsschonenden Mitteln war es möglich, die Aufwendungen an Pflanzenschutzmitteln noch weiter zu senken.
Ein dichtes Netz von staatlichen Fachberatern und der hohe Ausbildungsgrad der deutschen Obstbauern tragen zu einer sachgemäßen Anwendung und Einhaltung der strengen Vorschriften beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bei.
Rückstandskontrollen von Lebensmitteluntersuchungsämtern und anderen staatlichen Stellen zeigen immer wieder, dass das in der Bundesrepublik erzeugte Obst den scharfen Vorschriften der gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Verbraucher entspricht.
Dieses System wird abgerundet durch den umweltschonenden Kontrollierten Integrierten Anbau. Dies bedeutet: Noch mehr Sicherheit für den Verbraucher und umweltschonende Erzeugung.

 


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AUSGABE 05/2008
Titel OBSTBAU - Mai 2008
Titelbild: Die Hummel ist ein wichtiger Bestäuber in Obstanlagen


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Leitartikel:
Erfolge sachgerecht erstritten - Aufgaben bleiben
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