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Wissenswertes - Anbau

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Kontrollierter Integrierte Anbau von Obst in Deutschland

Entwicklung
Ende der achtziger Jahre wurde in Europa in vielen Obstbaugebieten der kontrollierte Integrierte Anbau von Obst eingeführt, ausgelöst durch Südtirol, das 1988 ihre AGRIOS-Richtlinien herausbrachte. 1989 folgte als erstes Anbaugebiet in Deutschland das Niederelbegebiet. Experten aus den Anbauregionen haben unter Federführung der Bundesfachgruppe Obstbau bundeseinheitliche Richtlinien erarbeitet, die den Standard für alle deutschen regionalen Richtlinien darstellen. Heute dürften in Deutschland ca. 80 % des Kernobstes und 50 - 60 % des Steinobstes nach verbindlichen Richtlinien für den umweltschonenden, kontrollierten Integrierten Anbau erzeugt werden.

Inhalte
Das Inhaltsverzeichnis der "Richtlinien für den kontrollierten Integrierten Anbau von Obst in der Bundesrepublik Deutschland" zeigt, welche Gesamtkonzeption zugrunde liegt, von Anbaufragen, über Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen bis hin zur Kennzeichnung und Vermarktung der Erzeugnisse. Nur durch dieses klare Konzept war eine Durchsetzung dieser Anbauform auf allen Ebenen möglich.
Produktionstechnisch ist der Integrierte Anbau ein umweltschonendes verfahren, das sich stärker an wissenschaftlichen Erkenntnissen orientiert und gegenüber der ökologischen Richtung sich stärker wissenschaftlich orientiert. Es wird nur optimal aufgebautes Pflanzmaterial empfohlen, das beim Apfel zudem noch virusfrei sein muß. Solange die Fruchtausfärbung am Markt besser bewertet wird, werden bevorzugt rote Mutanten einer Apfelsorte gepflanzt, da diese in der Kulturführung einfacher zu handhaben sind.
Neben bodenschonender Bearbeitung kommt der zielgerichteten Pflanzenernährung eine besondere Bedeutung zu. Boden- und Blattanalyse erlauben eine gezielte Düngung, Grasstreifen-Kulturen und minimierter Stickstoffeinsatz schließen meistens eine Nitratbelastung des Grundwassers aus.
Auf dem sensiblen Feld des Pflanzenschutzes ruht in Deutschland das Konzept auf vier Säulen. Es dürfen:

  • nur zugelassene Pflanzenschutzmittel
  • nur nützlingsschonende Mittel
  • keine Mittel mit W-Auflage,
  • keine Wachstumsregulatoren (außer zur Blütenausdünnung)

eingesetzt werden.

Wichtige Grundlage ist zudem die Beachtung des Schadschwellenprinzis.
Bestandteil der Richtlinien ist eine bundesweit verbindliche Pflanzenschutzmittelliste. Diese wird unter Federführung der Bundesfachgruppe Obstbau jährlich aufgrund neuer Versuchsergebnisse und Zulassungssituation aktualisiert. Diese Mittelliste wird jeweils Bestandteil der einzelnen Landesrichtlinien.

Kontrollen
Die entscheidende Nahtstelle für die Ehrlichkeit des Konzeptes sind Kontrollen. Ein Integrierter Obstanbau ohne ein ausgewogenes Kontrollsystem könnte leicht für einen Etikettenschwindel ausgenutzt werden. In Deutschland vollziehen sich die Kontrollen in vier Schritten:

  • Jeder Obstbauer, der sich den Richtlinien verpflichtet hat, muß ein Betriebsheft führen, aus dem besonders die Dünge- und Pflanzenschutzmaßnahmen hervorgehen. Diese Aufzeichnungen werden vom Kontrolleur durchgesehen.
  • Jeder Teilnehmer muß Einsicht in seine Pflanzenschutzmittelbestände gewähren.
  • In den Obstanlagen finden visuelle Kontrollen statt, bei denen beispielsweise der Nützlingsbesatz überprüft wird oder auch Art und Umfang des Herbizideinsatzes überprüft wird.
  • Vor der Ernte werden Fruchtproben gezogen, wie nach der Ernte in den Erzeugerorganisationen. Diese Proben werden auf verbotene Pflanzenschutzmittelrückstände hin analysiert.

Bei eindeutigen Vergehen gegen Inhalte der Richtlinien werden nach einem Benotungssystem durch unterschiedlich besetzte Gremien auf der Erzeugerseite Ausschlüsse ausgesprochen. Hat die Betriebskontrolle keine Beanstandung ergeben, erhält der Obstbauer ein gesiegeltes Zertifikat. Für die Vermarktung des integriert erzeugten Obstes hat sich in Deutschland nahezu jede Anbauregion Gebietszeichen gegeben.

Förderung
Leider stagniert derzeitig die Flächenausweitung des Integrierten Obstanbaues. Das ist aus Erzeugersicht verständlich; denn seine Vorleistungen im Sinne einer größeren Umweltrelevanz für die gesamte Gesellschaft werden nicht honoriert. Der Handel hat die Ware aus Integriertem Anbau kurzerhand zur Normalität erklärt. So werden gegenüber konventionell produzierter Ware keine erhöhten Erzeugerpreise ausgezahlt.
Lediglich die Bundesländer Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen fördern den Anbau nach der EU-Verordnung 2078.

Ausblick
Der überwiegende Teil der Obstbauern in Deutschland hat mit Hilfe seiner Beratung und seiner verbandspolitischen Vertretung eine große Vorleistung im Hinblick auf eine umweltrelevante Obstproduktion gebracht. Dadurch hat das heimische Obst einen klaren Imagegewinn beim Verbraucher erfahren.
Bei der ,,Reform der gemeinsamen Marktorganisation für frisches Obst und Gemüse" (GMO) hat man dem Rechnung getragen, indem zwei Säulen erkennbar werden. Einmal soll eine umweltschonende Produktion und zweitens die Wirtschaftskraft von Regionen gefördert werden. Daher bleibt einer Erzeugerorganisation in einer Region in Zukunft nichts anderes übrig, als ausschließlich auf ökologisch oder integriert erzeugte Ware zu vermarkten. Vielleicht wird so dem kontrollierten Integrierten Anbau endgültig zum Durchbruch verholfen.

Dr. Karl-Heinz Tiemann,
Leiter der Obstbauversuchsanstalt Jork
Westerminnerweg 22
24635 Jork
Telefon: 04162 / 60160
Telefax: 04162 / 601660

Geschäftsführer der Fachgruppe Obstbau im Bundesausschuß Obst und Gemüse
Godesberger Allee 142 - 148
53175 Bonn
Telefon: 0228 / 810020
Telefax: 0228 / 8100264

 


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