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Aktuelle-Meldung vom 28.04.2008

Genehmigung für Reldan 22 nach § 11 Absatz 2 PflSchG (Gefahr im Verzug)

das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat am 25. April 2008 die Genehmigung gemäß § 11 Absatz 2 PflSchG (Gefahr im Verzuge) für die Anwendung von Reldan 22 wie folgt genehmigt:

Die Genehmigung ist ausschließlich auf die Anwendungen gegen den Apfelwickler und die wollige Apfelblutlaus am Apfel einmalig nach der Blüte, nach Befallsbeginn und ab Warndienstaufruf beschränkt. Sie wird ab dem 28. April 2008 für 120 Tage erteilt. Die Aufwandmenge liegt bei 1l/ha und je m Kronenhöhe; die Wartezeit beträgt 28 Tage. Die genehmigte Menge wird zunächst auf 14.000l begrenzt.

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Aktuelle-Meldung vom 28.04.2008

Mospilan: Genehmigung für 120 Tage nach § 11 (Gefahr im Verzug) zur Bekämpfung der Kirschfruchtfliege erteilt

Die Bekämpfung der Kirschfruchtfliege ist zum Problem geworden, seit Dimethoat nicht mehr eingesetzt werden darf. Die mehrjährige Versuchserfahrung von Versuchsanstellern aus ganz Deutschland hat gezeigt, dass das Produkt Mospilan eine Alternative ist. Aber bei diesem Präparat kann die Kirschfruchtfliege nur mit einer zweimaligen Anwendung wirkungsvoll bekämpft werden. Die zuständige Zulassungsbehörde, das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVR), ist auch in diesem Jahr dem Antrag der Herstellerfirma nachgekommen und hat eine Genehmigung nach § 11 (Gefahr im Verzug) für den zweimaligen Einsatz von Mospilan erteilt. Somit ist die Kirschproduktion für das Jahr 2008 gesichert.
Die Genehmigung gilt ab dem 02. Mai 2008 für 120 Tage zur Bekämpfung der Kirschfruchtfliege in Süß- und Sauerkirschen (Anwendung in spätreifenden Sorten) für maximal zwei Behandlungen im Abstand von 8-14 Tagen mit einer Aufwandmenge von 0,125 kg/ha und je m Kronenhöhe/ha.
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen.
Wasseraufwand: 500 l/ha und m Kronenhöhe
Wartezeit: 14 Tage

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Aktuelle-Meldung vom 21.04.2008

Erweiterung der Vermittlungsabsprache mit Bulgarien

mit der offiziellen Unterschrift in der vergangenen Woche ist die modifizierte Eckpunkteregelung für die Jahre 2008 und 2009 festgelegte Erweiterung der Vermittlung bulgarischer Saisonarbeitskräfte für die Land- und Forstwirtschaft (einschließlich der Obst- und Gemüseverarbeitung) nun offiziell in Kraft getreten.
Die Zentralstelle für die Arbeitsvermittlung ZAV hatte die Agenturen für Arbeit bereits zum 7. April 2008 gebeten, Einstellungszusagen/ Arbeitsverträge (EZ/AV) für bulgarische Saisonarbeitskräfte entgegenzunehmen und an die ZAV weiterzuleiten.
Die Informationen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu den Saisonarbeitskräften aus Bulgarien, insbesondere Aussagen zur Anwendung der deutschen oder bulgarischen Rechtsvorschriften, zur sozialen Sicherheit mit Fallbeispielen sowie zu Melde- und Beitragspflichten deutscher Arbeitnehmer in Bulgarien sind als PDF-Dokument für Sie bereitgestellt.

Die Informationen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu den Saisonarbeitskräften aus Bulgarien hier herunterladen.

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Aktuelle-Meldung vom 10.04.2008

Jetzt neu! Das Faltblatt „Heimische Erdbeeren – ein unvergleichlicher Genuss“

Kennen Sie schon das brandaktuelle Erdbeerfaltblatt der Bundesfachgruppe Obstbau? Attraktiv aufbereitet, erfahren Ihre Kunden in dem Faltblatt, warum die Erdbeeren aus heimischer Produktion besonders gut für sie sind. Denn heimische Erdbeeren sind nicht nur einzigartig im Geschmack – mit dem Verzehr der aromatischen Früchte leistet der Verbraucher auch einen wichtigen Beitrag zu seiner Gesundheit. Richtig angebaut und frisch vom Feld zum Verbraucher: Kurze Transportwege garantieren Frische und sorgen dafür, dass die wertvollen Inhaltsstoffe nicht schon abgebaut sind, bis die Früchte beim Verbraucher ankommen.

Zeigen Sie Ihren Kunden, dass heimische Erdbeeren frisch vom Erzeuger etwas ganz Besonderes sind!

Natürlich sind in dem Faltblatt wieder leckere Rezepte enthalten, die Ihre Kunden dazu einladen, heimische Erdbeeren in ihrer ganzen Vielfalt zu genießen.

Das Erdbeerfaltblatt kann bestellt werden bei:
Bundesfachgruppe Obstbau
Godesberger Allee 142-148
53175 Bonn
Fax: 0228 81002-64
E-Mail: blanke-obstbau@g-net.de

Preis:
500 Stück (Mindestbestellmenge) kosten 50,00 €
• Ab 1.000 Stück 10 % Rabatt
• Ab 2.000 Stück 15 % Rabatt
Zuzüglich Versandkostenpauschale und plus Mehrwertsteuer

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