Aktuelle-Meldung vom 22.07.2010
Reldan 22 nach § 11 PflschG nun deutschlandweit genehmigt
Die gemeinsame Anstrengung von Bundesfachgruppe Obstbau und dem Landesverband Erwerbsobstbau Baden-Württemberg hat die Verantwortlichen der Zulassungsbehörde überzeugt: Die zunächst nur auf Baden-Württemberg beschränkte Genehmigung nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 PflschG für das Pflanzenschutzmittel Reldan 22 ist nun doch auf die gesamte Bundesrepublik Deutschland erweitert worden.
Die Genehmigung ist ausschließlich auf die Anwendung zur Bekämpfung der Wolligen Apfelblutlaus, der San Jose Schildlaus und der Gemeinen Kommaschildlaus an Äpfeln beschränkt.
Sie gilt ab sofort bis zum 10. November 2010 für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Anwendungshinweise geben die Empfehlungen der Pflanzenschutzberatung.
AUSGABE 08/2010

Titelbild: Die Heidelbeersorte ‘Nui‘ ist gut für die Verfrühung im Folientunnel geeignet.
Leitartikel:
Steht der Naturschutz über dem Gesundheitsschutz?
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