Archiv-Meldung vom 15.06.2009
Änderung in der Genehmigung nach § 11 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 PflSchG von Mospilan SG zur Bekämpfung der Kirschfruchtfliege
Für das Pflanzenschutzmittel Mospilan SG ( 200 g/kg Acetamiprid ) wurde eine Genehmigung nach § 11 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 PflSchG zur Bekämpfung der Kirschfruchtfliege in Süß- und Sauerkirschen für die Zeit vom 06.05.2009 bis 02.09.2009 ausgesprochen.Abweichend von den Bedingungen aus dem letzten Jahr war zunächst eine Wartezeit von 21 Tagen vorgeschrieben worden. Der Bescheid wurde aber mittlerweile wie folgt geändert bzw. ergänzt:
Mospilan SG (N, Xn, B4, Wirkstoff: Acetamiprid, 200 g/kg) ist gegen die Kirschfruchtfliege in Süß- und Sauerkirsche genehmigt. Maximal 1 Anwendung mit 0,125 kg/ha + m Kronenhöhe in max. 500 l Wasser/ha + m Kronenhöhe.
Wartezeit: 14 Tage
Das bedeutet, MOSPILAN SG kann jetzt in Kirschen entweder 2 x mit 21 Tagen Wartezeit oder 1x mit 14 Tagen Wartezeit eingesetzt werden.
AUSGABE 08/2010

Titelbild: Die Heidelbeersorte ‘Nui‘ ist gut für die Verfrühung im Folientunnel geeignet.
Leitartikel:
Steht der Naturschutz über dem Gesundheitsschutz?
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