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Archiv-Meldung vom 06.02.2009

Neue rechtliche Regelungen für Pflanzenschutzmittel auf EU-Ebene beschlossen

Bereits am 18. Dezember 2008 waren nach über zwei Jahren intensiver Verhandlungen Kompromisstexte zwischen Vertretern des Europäischen Parlamentes und der Mitgliedstaaten ausgehandelt worden. Der EU-Ministerrat muss die beiden Rechtstexte nun noch abschließend bestätigen.

Die Verordnung soll eine bestehende Richtlinie aus dem Jahr 1991 ablösen. Sie regelt künftig unmittelbar die Prüfung und Zulassung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen auf EU-Ebene und die nationale Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und deren Inverkehrbringen. Die Rahmenrichtlinie befasst sich mit Fragen der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und ist in nationales Recht umzusetzen.

Das inhaltliche Ergebnis der Verhandlungen lässt sich wie folgt zusammenfassen:
Der Vorsorgeaspekt beim Verbraucher-, Anwender- und Umweltschutz bei der Zulassung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen wurde nochmals erhöht, v.a. dann, wenn die gesundheits- und umweltrelevanten Eigenschaften besonders gravierend sind.
Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln wurde innerhalb der EU weiter harmonisiert und effizienter gestaltet. Es wird zukünftig in der EU ein 3-Zonen-Modell eingeführt. Innerhalb dieser Zonen (Nord, Mitte, Süd) sind die Mitgliedstaaten grundsätzlich verpflichtet, die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels aus einem anderen Mitgliedstaat der gleichen Zone anzuerkennen. Damit werden ein hohes Schutzniveau und vergleichbare Wettbewerbsbedingungen in der Europäischen Union gewährleistet. Gleichzeitig ist ein nachhaltiger Pflanzenschutz weiterhin möglich, um den notwendigen Schutz der Pflanzen vor Krankheiten und Schädlingen sicherzustellen.
Für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in kleineren Kulturen ("Lückenindikation") wurden deutliche Verbesserungen erzielt.
Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, nationale Aktionspläne zur Verringerung von Risiken, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln entstehen können, zu verabschieden. Für bestimmte Wirkstoffe sollen in den nächsten Jahren die angewandten Mengen deutlich reduziert werden.
Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen wird grundsätzlich verboten. Ausnahmen werden weiterhin möglich sein.
Die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes sind ab 2014 EU-weit anzuwenden.

Die jetzt vorliegenden Rechtstexte stellen einen ausgewogenen Kompromiss dar zwischen den Anforderungen eines hohen Verbraucher- und Umweltschutzniveaus und denen einer nachhaltigen landwirtschaftlichen Produktion.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des BMELV unter
http://www.bmelv.de/cln_045/nn_750588/DE/04-Landwirtschaft/Pflanzenschutz/Pflanzenschutzmittel.html__nnn=true



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AUSGABE 08/2010
Titel OBSTBAU August 2010
Titelbild: Die Heidelbeersorte ‘Nui‘ ist gut für die Verfrühung im Folientunnel geeignet.


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Leitartikel:
Steht der Naturschutz über dem Gesundheitsschutz?
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