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Archiv-Meldung vom 01.09.2008

Ab heute harmonisierte Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittel in Europa

Am 1. September 2008 treten in Europa für viele Lebensmittel einheitliche Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittel in Kraft. Damit ist eine der zentralen Forderungen des Berufsstandes erfüllt. Denn die bisher sehr unterschiedlichen Werte hatten zur Folge, dass Obst zwar im Erzeugerland den Vorschriften entsprach, in Deutschland aber die hier erlaubten Höchstgehalte überschreiten konnte. Dies war ein deutlicher Wettbewerbsnachteil für deutsche Erzeuger.
Die neuen Werte können niedriger sein als die bisherigen nationalen Höchstgehalte. Sie können aber auch darüber liegen, meist dann, wenn zuvor keine nationale Höchstmenge bestanden hatte. Alle neuen Höchstgehalte wurden von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gemeinsam mit den nationalen Behörden umfassend geprüft. Die Wissenschaftler haben bei der Festlegung der neuen Rückstandshöchstgehalte die sehr unterschiedlichen Verzehrsgewohnheiten in den EU Mitgliedsstaaten berücksichtigt. Und die besonderen Bedürfnisse von Kindern und anderen sensiblen Bevölkerungsgruppen spielten eine wichtige Rolle.
Das strenge deutsche Bewertungsverfahren ist Bestandteil der Europäischen Höchstmengen-Festsetzung. Das hohe Schutzniveau, dass deutsches Obst und Gemüse von je her hatte, wird somit auf Obst und Gemüse aus dem gesamten EU-Raum ausgeweitet.


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AUSGABE 01/2012
Titel Januar 2012


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Leitartikel:
Nationaler Aktionsplan - Vergangenes und Positives nicht vergessen!
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