Aktuelle-Meldung vom 28.04.2008
Genehmigung für Reldan 22 nach § 11 Absatz 2 PflSchG (Gefahr im Verzug)
das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat am 25. April 2008 die Genehmigung gemäß § 11 Absatz 2 PflSchG (Gefahr im Verzuge) für die Anwendung von Reldan 22 wie folgt genehmigt:Die Genehmigung ist ausschließlich auf die Anwendungen gegen den Apfelwickler und die wollige Apfelblutlaus am Apfel einmalig nach der Blüte, nach Befallsbeginn und ab Warndienstaufruf beschränkt. Sie wird ab dem 28. April 2008 für 120 Tage erteilt. Die Aufwandmenge liegt bei 1l/ha und je m Kronenhöhe; die Wartezeit beträgt 28 Tage. Die genehmigte Menge wird zunächst auf 14.000l begrenzt.
AUSGABE 05/2008

Titelbild: Die Hummel ist ein wichtiger Bestäuber in Obstanlagen
Leitartikel:
Erfolge sachgerecht erstritten - Aufgaben bleiben
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