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Aktuelle-Meldung vom 28.04.2008

Mospilan: Genehmigung für 120 Tage nach § 11 (Gefahr im Verzug) zur Bekämpfung der Kirschfruchtfliege erteilt

Die Bekämpfung der Kirschfruchtfliege ist zum Problem geworden, seit Dimethoat nicht mehr eingesetzt werden darf. Die mehrjährige Versuchserfahrung von Versuchsanstellern aus ganz Deutschland hat gezeigt, dass das Produkt Mospilan eine Alternative ist. Aber bei diesem Präparat kann die Kirschfruchtfliege nur mit einer zweimaligen Anwendung wirkungsvoll bekämpft werden. Die zuständige Zulassungsbehörde, das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVR), ist auch in diesem Jahr dem Antrag der Herstellerfirma nachgekommen und hat eine Genehmigung nach § 11 (Gefahr im Verzug) für den zweimaligen Einsatz von Mospilan erteilt. Somit ist die Kirschproduktion für das Jahr 2008 gesichert.
Die Genehmigung gilt ab dem 02. Mai 2008 für 120 Tage zur Bekämpfung der Kirschfruchtfliege in Süß- und Sauerkirschen (Anwendung in spätreifenden Sorten) für maximal zwei Behandlungen im Abstand von 8-14 Tagen mit einer Aufwandmenge von 0,125 kg/ha und je m Kronenhöhe/ha.
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen.
Wasseraufwand: 500 l/ha und m Kronenhöhe
Wartezeit: 14 Tage

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AUSGABE 05/2008
Titel OBSTBAU - Mai 2008
Titelbild: Die Hummel ist ein wichtiger Bestäuber in Obstanlagen


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Leitartikel:
Erfolge sachgerecht erstritten - Aufgaben bleiben
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