Aktuelle-Meldung vom 28.04.2008
Mospilan: Genehmigung für 120 Tage nach § 11 (Gefahr im Verzug) zur Bekämpfung der Kirschfruchtfliege erteilt
Die Bekämpfung der Kirschfruchtfliege ist zum Problem geworden, seit Dimethoat nicht mehr eingesetzt werden darf. Die mehrjährige Versuchserfahrung von Versuchsanstellern aus ganz Deutschland hat gezeigt, dass das Produkt Mospilan eine Alternative ist. Aber bei diesem Präparat kann die Kirschfruchtfliege nur mit einer zweimaligen Anwendung wirkungsvoll bekämpft werden. Die zuständige Zulassungsbehörde, das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVR), ist auch in diesem Jahr dem Antrag der Herstellerfirma nachgekommen und hat eine Genehmigung nach § 11 (Gefahr im Verzug) für den zweimaligen Einsatz von Mospilan erteilt. Somit ist die Kirschproduktion für das Jahr 2008 gesichert.
AUSGABE 05/2008

Titelbild: Die Hummel ist ein wichtiger Bestäuber in Obstanlagen
Leitartikel:
Erfolge sachgerecht erstritten - Aufgaben bleiben
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