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Archiv-Meldung vom 21.04.2008

Erweiterung der Vermittlungsabsprache mit Bulgarien

mit der offiziellen Unterschrift in der vergangenen Woche ist die modifizierte Eckpunkteregelung für die Jahre 2008 und 2009 festgelegte Erweiterung der Vermittlung bulgarischer Saisonarbeitskräfte für die Land- und Forstwirtschaft (einschließlich der Obst- und Gemüseverarbeitung) nun offiziell in Kraft getreten.
Die Zentralstelle für die Arbeitsvermittlung ZAV hatte die Agenturen für Arbeit bereits zum 7. April 2008 gebeten, Einstellungszusagen/ Arbeitsverträge (EZ/AV) für bulgarische Saisonarbeitskräfte entgegenzunehmen und an die ZAV weiterzuleiten.
Die Informationen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu den Saisonarbeitskräften aus Bulgarien, insbesondere Aussagen zur Anwendung der deutschen oder bulgarischen Rechtsvorschriften, zur sozialen Sicherheit mit Fallbeispielen sowie zu Melde- und Beitragspflichten deutscher Arbeitnehmer in Bulgarien sind als PDF-Dokument für Sie bereitgestellt.

Die Informationen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu den Saisonarbeitskräften aus Bulgarien hier herunterladen.



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AUSGABE 01/2012
Titel Januar 2012


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Leitartikel:
Nationaler Aktionsplan - Vergangenes und Positives nicht vergessen!
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