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Archiv-Meldung vom 27.04.2007

Resolution der Fachgruppe Obstbau im BOG zur Reform der gemeinsamen Marktorganisation

Solidarität gefordert - Gleiche Prämien für Obstflächen

Die EU-Kommission hat Vorschläge für eine umfassende Reform der Gemeinsamen Marktorganisationen für frisches und verarbeitetes Obst und Gemüse unterbreitet. Mit dem vorgelegten Vorschlag werden die Marktorganisationen reformiert und zugleich Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 mit den gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik vorgeschlagen. Ziel der Reform ist es, den Obst- und Gemüsebau wettbewerbsfähiger zu machen und stärker am Markt zu orientieren. Geplant ist eine Einbeziehung aller Obst- und Gemüseflächen in die Regelungen der GAP-Reform. Obstdauerkulturflächen, also Kern- und Steinobst, werden somit in die Prämienregelung mit einbezogen. Damit ist einer jahrelangen Forderung der Fachgruppe Obstbau im Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG) endlich entsprochen worden.

Die Fachgruppe Obstbau im BOG stellt fest:
• Die jahrelange Ungerechtigkeit zwischen Erzeugern mit Zahlungsansprüchen und Erzeugern ohne Zahlungsansprüche muss ein Ende haben.
• Flächensicherung und Entwicklungsmöglichkeiten für den Obstbau müssen wieder hergestellt werden.
• Jeder Obstbauer muss die Möglichkeit haben, Obst auf allen - im Rahmen der Betriebsprämienregelung - förderfähigen Flächen anzubauen.

Die Fachgruppe Obstbau im BOG begrüßt die Einbeziehung der Obstdauerkultur-flächen, denn es gilt, bestehende Ungerechtigkeiten abzubauen. Die Abschaffung der bisherigen komplizierten und bürokratischen OGS–Genehmigungen ermöglicht nun die Vereinfachung und Entbürokratisierung besonders beim Flächentausch.

Die Fachgruppe Obstbau im BOG fordert darüber hinaus, dass
• mit der Einbeziehung der Obstdauerkulturflächen in den Status der „beihilfefähigen Flächen“ sicherzustellen ist, dass dafür die Finanzmittel der nationalen Reserve genutzt werden.
• die nicht genutzten Mittel der Betriebsprämien aus nicht aktivierten Zahlungsansprüchen den deutschen Obstbauern verfügbar gemacht werden
• die neu einbezogenen Flächen hinsichtlich der Prämienhöhe gleichbehandelt werden.

Die neue politische Begründung der Flächenprämie ist die Honorierung von zusätzlichen Umweltleistungen. Besonders der Obstbau hat durch die Umsetzung der IP-Richtlinien Beispielhaftes geleistet und nicht nur deshalb einen Anspruch auf Gleichbehandlung bei der Prämienhöhe.
Die Einbeziehung der Obstdauerkulturflächen in den Status der beihilfefähigen Flächen dient der Zukunftssicherheit unserer Betriebe.

Stuttgart, den 21.04.2007


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AUSGABE 06/2008
Titel OBSTBAU - Juni 2008
Titelbild: Dieser Himbeerzuchtklon steht in der Sortenprüfung der LVWO Weinsberg. Vielleicht zukünftig eine neue Sorte?


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Leitartikel:
Zum Pflanzenschutz bekennen undd gemeinverständlich thematisieren
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