Archiv-Meldung vom 11.08.2006
Skandal oder nur Füller fürs Sommerloch auf Kosten der Obstbauern - Wo bleibt der sachliche Dialog?
Stellungnahme zur Greenpeace-Studie 2006.In der jüngsten Veröffentlichung von Greenpeace über Untersuchungen von Pflanzenschutzmitteln sind Aussagen enthalten, die eines fachlichen Kommentars bedürfen. Greenpeace entdeckt wieder einmal Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in konventionell angebautem Beerenobst – eine solche Meldung geistert jeden Sommer durch die Medien, sie kommt so sicher wie das Sommerloch. Die Nachricht riecht nach Chemie, Enthüllung und Skandal. Regelmäßig mit dabei der Kampfbegriff „Giftcocktail“. Greenpeace weckt mit der Untersuchung den Anschein, als ob die Rückstände, die in Obst und Gemüse gefunden werden, in den letzten Jahren immer mehr würden. Das Gegenteil ist jedoch der Fall. Was sich geändert hat, ist die Rückstandsanalytik, die erheblich genauer geworden ist. Konnten in den 70 Jahren Rückstände in einer Größenordnung von bis zu 0,5 mg/kg nachwiesen werden, können heute 100-fach geringere Rückstände in Multimethoden nachgewiesen werden.
Zum Vergleich:
Die unvorstellbar kleine Zahl von 0,001 mg/kg entspricht einem Millimeter auf einem 100 Kilometer langen Seil! Oder: Diese unvorstellbar kleine Zahl entspricht in etwa einem Buchstaben in 4.000 Bibeln. Oder 5 Menschen unter der gesamten Weltbevölkerung von ca. 5 Milliarden.
Wissenschaftlich abgesicherte Grenzwerte
Pflanzen werden durch Pflanzenschutzmittel geschützt und die Verbraucher durch gesetzliche Grenz¬werte. Die Grenzwerte werden so festgelegt, dass in Nahrungsmitteln höchstens nur ein Hundertstel derjenigen Schadstoff¬menge enthalten sein darf, bei der nach wissenschaftlichen Erkenntnis¬sen eine gesundheitliche Gefährdung anfängt. Im Zulassungsverfahren muss nachgewiesen werden, dass selbst unter ungünstigsten Szenarien die Rückstands-Höchstwerte nicht überschritten werden. Die Grenzwerte werden so niedrig festgelegt, dass keine gesundheitsschädliche Wirkung für den Verbraucher möglich ist. Dabei wird nicht nur der einmalige Verzehr des Lebensmittels bedacht, auch die lebens¬lange Aufnahme darf die Gesundheit nicht gefährden. Diese Werte legt das Bundesinstitut für Verbrau¬cherschutz und Lebensmittelsicherheit fest. Soviel zum Thema „Giftcocktail“. Wenn man z.B. diesen Kampfbegriff „Giftcocktails“ immer wieder bei Mehrfachrückständen benutzt, spricht das gegen einen sachlichen Dialog. Dies ist keine objektive Information und sachliche Darstellung und ist für einen Umweltverband eher peinlich. Das Hauptziel ist, das die Kampagne läuft.
Zur Studie
Greenpeace hat 20 Kirschen-, 14 Johannis- und 6 Stachelbeerproben, also insgesamt 40 Proben untersuchen lassen, 21 stammen davon von deutschen Erzeugern. Aus Bioanbau wurden fünf Proben (nach der Ergebnistabelle) untersucht. Fünf von insgesamt 6 Höchstmengenüberschreitungen betreffen Thiacloprid/Johannisbeeren und Kirschen. Greenpeace hat für diesen Fall die Höchstmenge mit 0,01 mg/kg, also den allgemeinen Grenzwert angenommen. Dies ist jedoch nicht korrekt, denn Thiacloprid ist für die Anwendung in Johannisbeeren ausgewiesen, eine Höchstmenge jedoch noch nicht festgesetzt. Die Zulassungsbehörde für Pflanzenschutzmittel, das Bundesinstitut für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), hat für diese Fälle sogenannte Beurteilungswerte veröffentlicht, die später in den üblichen Verfahren als Höchstmengen festgesetzt werden. Dieser Wert für Thiacloprid in Johannisbeeren liegt bei 0,1 für Kirschen und bei 0,2 mg/kg, also 10- bzw. 20-fach höher als ihn Greenpeace angesetzt hat. In drei der fünf beanstandeten Proben war dieser Wert demnach unterschritten.
Zum Vergleich:
Um die Höchstwerte zu erreichen, muss eine Person mehr als 5 Kilogramm/Tag Johannisbeeren verzehren!
Ergebnis der Studie
Analyseergebnisse unterliegen einer erheblichen Schwankung, die mit mindestens 50 % angenommen wird. Somit wäre nur eine Probe nicht verkehrsfähig. Die zweite Überschreitung, die bei bewusster Anwendung gleichzeitig ein Verstoß gegen die Gebotsindikation darstellt, wurde bei einer Stachelbeerprobe für Spiroxamin ermittelt. Mit 0,071 mg/kg lag der Befund innerhalb der Analysenvarianz der für diesen Wirkstoff allgemeinen Höchstmenge von 0,05 mg/kg. Spiroxamin ist nur für Anwendungen im Wein- und Getreidebau ausgewiesen. Dort wurden als Höchstmengen für Trauben 1 mg/kg und für Gerste und Hafer 0,3 mg/kg festgesetzt. Bei einer bewussten Anwendung in Stachelbeeren, so ist zu vermuten, hätte ein deutlich höherer Rückstand entdeckt werden müssen. Der geringe Rückstand an Spiroxamin kann durchaus die Folge von Abdrift oder Verschleppung sein.
Vorwurf der Illegalität haltlos
Die von Greenpeace ermittelten angeblichen illegalen Anwendungen sind nicht mit Sicherheit nachweisbar. Quinoxyfen (2 Fälle) ist regulär für johannisbeerartiges Beerenobst, also auch für Stachelbeeren, ausgewiesen und für Tebufenozid (Mimic; 2 Fälle) wurde in Baden-Württemberg eine § 18b – Genehmigung erteilt. Die Befunde liegen unter der Höchstmenge und sind verkehrsfähig. Die anderen Nachweise bewegen sich mit 0,005 und 0,006 (Oxydemeton-methyl) und 0,006 (Omethoat) unter der Höchstmenge dieser Stoffe von „0,02 mg/kg andere pflanzliche Lebensmittel“. Omethoat ist seit Jahren nicht mehr im Markt, es ist jedoch ein Metabolit des Dimethoat und wird als solcher nachgewiesen. Dimethoat wird insbesondere gegen Kirschfurchtfliege eingesetzt, Abdrift auf Beerenobst ist möglich.
Oxydemeton-methyl konnte noch im Rahmen der Aufbrauchfrist in Kernobst und Pflaumen eingesetzt werden. Angesicht der nachgewiesenen geringen Mengen ist, kann es sich auch hier um eine passive Kontamination handeln. Somit sind von den angeblich acht illegalen Anwendungen vier eindeutig nicht zutreffend. Bei den weiteren vier ist der nachgewiesene Rückstand so gering, dass er sehr wahrscheinlich nicht Folge einer bewussten, illegalen Anwendung sein kann.
Denkt Greenpeace nur an sich?
Wir verstehen, dass „Greenpeace“ den Gesetzmäßigkeiten des Marktes unterliegt. Es müssen Einnahmen gesucht und gesichert werden. Es muss den Mitgliedern und Sympathisanten Aktivismus als unabhängiger Verbraucherschützerverein dargestellt werden. Da bei den jüngsten Untersuchungen von Greenpeace bei Obst und Gemüse keine skandalwürdigen Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen und Grenzwerte nachweisbar waren, stellte die selbsternannte Verbraucherschutz-Organisation kurzerhand eigene Regeln und Grenzwerte auf. Rückstände im Obst werden dazu nicht mit den heute, 2006, geltenden Grenzwerte verglichen, sondern mit denen von 1999. Dabei wird die Entwicklung und Registrierung neuer Produkte ignoriert, was in dieser Form unseriös ist. Die Greenpeace folgt der Methode: Wenn man aktuell nichts Angreifbares findet, zieht man überholte Bestimmungen an, und schon zeigt das Zahlenspiel ein Horrorszenario. Was hat das mit einer sachlichen Aufklärung des Verbrauchers zu tun?
Fazit
Es fällt dem aufmerksamen Beobachter immer schwerer, den gemeinnützigen Charakter der Umweltschutzorganisation Greenpeace zu verstehen. Wieder einmal scheinen die Ziele von Greenpeace weit überzogen. Man muss zu dem Schluss kommen, dass das Ziel von Greenpeace nicht in der Verbesserung der Lebensmittelsicherheit oder des Verbraucherschutzes liegt, sondern im Sammeln von Einnahmen.
Bei der Lektüre der Publikation ist die verzerrte und auf Öffentlichkeitswirkung ausgerichtete Darstellung von wissenschaftlich einvernehmlich geklärten Sachverhalten offensichtlich. Das beginnt bereits mit der Einleitung, wenn festgestellt wird, dass „konventionell angebaute Johannis-, Stachelbeeren und Kirschen ... häufig mit stark giftigen Spritzmitteln belastet“ sind. Als „giftig“ zu kennzeichnen ist von den in deutschen Herkünften gefundenen Stoffen nur Metasystox, alle anderen nicht. Der Verbraucher verbindet jedoch mit dieser Formulierung eine unmittelbare Gefährdung. Hier findet eine bewusste Verbrauchertäuschung statt. Dies ist haltlos und führt zu einer starken Verbraucherverunsicherung. Nimmt denn solche „Studien“ überhaupt noch Ernst, wenn sie überwiegend auf eigenen Beurteilungskriterien basieren?
Der ständige Hinweis, dass die gefundenen Wirkstoffe in ihrer Ausgangsform „krebserregend, reproduktionstoxisch, akut toxisch usw.“ sind, ist extrem unseriös, denn auch hier schließt der Bürger auf unmittelbar ausgehende Gefahren. Es wird völlig unterschlagen, dass von den nachweisbaren Spuren keine Gefahr für den Menschen ausgeht.
Aber es gibt halt so Leute bei Greenpeace: Wo sie nichts finden, versuchen Sie ein Medienereignis aufzubauen. Sie putzen sich als Anwälte der Verbraucher heraus, um sicher zu stellen, dass weiter Spendengelder fließen. Insgesamt ist festzustellen, dass sich Greenpeace sehr oft mit Fakten an die Öffentlichkeit wendet, die so nicht stimmen, da sie aus dem Zusammenhang gerissen werden. Dies fördert beim Verbraucher die Verunsicherung beim Verzehr von Obst. Da vorsätzlich und widerlegbar mit falschen Fakten operiert wird, ist dies eine massive Verunglimpfung und Geschäftsschädigung einheimischer Erzeuger.
Fachgruppe Obstbau, Berlin, den 20.07.2006
AUSGABE 06/2008

Titelbild: Dieser Himbeerzuchtklon steht in der Sortenprüfung der LVWO Weinsberg. Vielleicht
zukünftig eine neue Sorte?
Leitartikel:
Zum Pflanzenschutz bekennen undd gemeinverständlich thematisieren
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