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Archiv-Meldung vom 09.05.2006

Hagelversicherung für landwirtschaftliche Kulturen:

Erweiterte Meldefrist für Kern- und Steinobst bis zum 20. Juni 2006!

Die Anmeldefrist zur Hagelversicherung für den diesjährigen Anbau läuft zum Monatsende ab. Damit endet auch die Vorausdeckung. Nur für Kernobst, Steinobst Wein, Tabak und Hopfen gilt eine erweiterte Meldefrist bis zum 20. Juni 2006.

Deklaration online möglich
Weit über die Hälfte der bei der VEREINIGTEN HAGEL versicherten Fläche von rund 4 Mio. ha werden bereits online über das WEB AV® erfasst. Der Vorteil: Stamm- und Flächendaten werden einmal erfasst und müssen dann nur noch jährlich aktualisiert werden. Der Anbauer hat jederzeit Zugriff auf die Versicherungsdaten und kann die Hagelschäden einfach per Mausklick melden. Damit ist nicht nur zeitnah Deckungssicherheit gewährleistet, sondern die Bezirksdirektoren können die Schadenschätzung umgehend an ihre ehrenamtlichen Schätzer in Auftrag geben. Ein wichtiger Vorteil, gerade in Erntezeiten.


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AUSGABE 01/2012
Titel Januar 2012


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Leitartikel:
Nationaler Aktionsplan - Vergangenes und Positives nicht vergessen!
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