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Archiv-Meldung vom 21.02.2005

Europäische Verordnung über Pflanzenschutzmittelrückstände beschlossen

Der Europäische Rat hat am 25. Januar 2005 der europäischen Verordnung über Pflanzenschutzmittelrückstände in und auf Lebensmitteln und Futtermitteln zugestimmt. Diesem Beschluss war am 15. Dezember 2004 die Zustimmung des Europäischen Parlamentes vorausgegangen.
Die neue Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs ist als großer Fortschritt zu werten. Die Verordnung bildet die Basis für einheitliche europäische Rückstandshöchstmengen bei Pflanzenschutzmitteln. Die Wettbewerbsverzerrungen der Vergangenheit werden damit in absehbarer Zukunft der Vergangenheit angehören.
Mit der neuen Verordnung werden in den nächsten Jahren alle Rückstandshöchstmengen innerhalb der Europäischen Union auf einen einheitlichen Wert festgesetzt. Jeder einzelne Höchstwert wird von der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit auf die gesundheitliche Unbedenklichkeit für die Verbraucher überprüft. Die nationalen Behörden sind an der Festlegung dieser Höchstmengen in einem Konsultationsverfahren beteiligt. Aufgrund der Vielzahl neuer lebensmittelspezifischer Höchstmengen wird eine einheitliche europäische Festsetzung kurzfristig nicht möglich sein. Der Bundesausschuss Obst und Gemüse geht allerdings davon aus, dass bis zum Jahre 2007 unterschiedliche Rückstandshöchstmengen in der Europäischen Union harmonisiert sein werden.


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AUSGABE 01/2012
Titel Januar 2012


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Leitartikel:
Nationaler Aktionsplan - Vergangenes und Positives nicht vergessen!
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