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Archiv-Meldung vom 23.04.2004

Aktuelle Sachthemen diskutiert - BOG tagte

Am 1. April 2004 tagte der Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG) in Bonn Schwerpunktthemen waren die Auswirkungen der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik auf den Obst- und Gemüsesektor, die Umsetzung des Qualitätssicherungssystems Frisches Obst und Gemüse, die Gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse und der Pflanzenschutz.
Über die gravierenden Auswirkungen der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik auf den Obst- und Gemüsebereich diskutierten die BOG-Mitglieder mit Dr. Theodor Seegers vom BMVEL. „Durch die GAP-Reform wird der Obst- und Gemüsebau in seiner Wettbewerbskraft geschwächt und gehemmt“, erklärte der BOG-Vorsitzende Gerhard Schulz. Durch die Einbeziehung der Obst- und Gemüseflächen im Kombinationsmodell seien noch wichtige Korrekturen erforderlich. „Alle Obst- und Gemüseflächen müssen gleichberechtigt einbezogen werden, die Kontingentierungsregelung der Obst- und Gemüseflächen auf das Jahr 2000 bis 2002 aufgehoben werden. Wichtig ist, dass der Pachtmarkt im Jahr 2005 nicht gestört wird und es ausreichend Pachtflächen für den expandierenden Obst- und Gemüsebau gibt.“ Darüber hinaus ist die Pacht von Wechselflächen mit einer Laufzeit von drei bis vier Monaten zu ermöglichen. Derzeit spreche der zehnmonatige Verfügungszeitraum der Flächen zur Nutzung der Zahlungsansprüche dagegen. Des Weiteren muss das BMVEL dafür Sorge tragen, dass der Obst- und Gemüsebau nicht mit der anteiligen Flächenstillegung konfrontiert wird. Die Probleme wurden seitens des BMVEL anerkannt.
„Änderungen im Zusammenhang mit der anstehenden Überarbeitung der gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse sind dringend erforderlich“, betonte Gerhard Schulz. Die Mitglieder des BOG begrüßten, dass das BMVEL bei frischen Kräutern nun offiziell einen entsprechenden Änderungsantrag in Brüssel eingereicht habe. Darüber hinaus gelte es, die weiteren berufsständischen Forderungen bei der Überarbeitung zu beachten. Wichtige Forderungen des BOG sind:
- Ausnahmen bei der Andienungspflicht
- die Flexibilisierung der Grenzen für die Direktvermarktung,
- die Einbeziehung weiterer Erzeugnisse in die Vermarktungsnormen und
- die Schaffung von einheitlichen Richtlinien für den kontrollierten Integrierten Anbau.
Die Europäische Verordnung 178/2002 sieht ab den 1.01. 2005 die Rückverfolgbarkeit von Lebens- und Futtermitteln vor. „Hier ist der Obst- und Gemüsebereich in einer komfortablen Situation“, berichtet der Vorsitzende Gerhard Schulz. „Mit den Vermarktungsnormen für frisches Obst und Gemüse und den dort vorgegebenen Kennzeichnungsvorschriften und dem Qualitätssicherungssystem Obst und Gemüse ist die Rückverfolgbarkeit gewährleistet.
Dr. Ralf Petzold, BMVEL, referierte über die aktuelle Situation beim Pflanzenschutz. Er informierte über den Bereich der Lückenindikationen, die Bekämpfung des Feuerbrandes, befristete Rückstandshöchstmengen und die Übertragung von Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln nach § 15 b des Pflanzenschutzgesetzes. Bezüglich der Übertragung von Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln nach § 15 b des Pflanzenschutzgesetzes forderten die BOG-Mitglieder das BMVEL auf, möglichst zügig die Übertragung zu ermöglichen. „Es kann nicht sein, dass die in der EU-Richtlinie und im nationalen Pflanzenschutz vorgesehene Möglichkeit der Übertragung durch Nachforderungen von den Einvernehmens- und Benehmensbehörden blockiert werden, betonte der Vorsitzende. Im Zusammenhang mit dem Lückenindikationsverfahren und der Neuordnung des Lebens- und Futtermittelrechtes forderte er das BMVEL erneut auf, befristete Rückstandshöchstmengen einzuführen.
„Die Gesellschafterversammlung am 23. März 2004 hat alle erforderlichen Unterlagen für das Systemhandbuch „Frisches Obst und Gemüse“ verabschiedet“, erklärte Dr. Hermann-Josef Nienhoff, Geschäftsführer der QS Qualität und Sicherheit GmbH. „Es gilt jetzt, QS Obst und Gemüse vor Ort umzusetzen“. Die ersten Schulungen der Multiplikatoren für die Erzeuger haben durch die CMA stattgefunden. Nun sind die regionalen Schulungspartner gefordert, die Schulungen der Erzeuger auf eine breite Basis zu stellen. „Erzeuger, Bündler und Erzeugerorganisationen müssen nun dafür Sorge tragen, dass QS Obst und Gemüse möglichst bald in ausreichender Menge produziert und vermarktet werden könne, damit dem Lebensmitteleinzelhandel in dem stufenübergreifenden prozessorientierten Qualitätssicherungssystem auch entsprechend Ware angeboten wird“. Die Unternehmen REWE, EDEKA und Tengelmann stehen nach wie vor uneingeschränkt zu QS. Irritationen seitens der EDEKA mit einem Schreiben an ihre Vorlieferanten räumte die EDEKA mittlerweile aus. EDEKA erklärte, „dass die Erzeuger von Obst und Gemüse in Deutschland, die für die Stufe Produktion eine Auditierung nach QS erlangt haben, die von der EDEKA gestellten Anforderungen an ihre Lieferanten erfüllen.“


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AUSGABE 06/2008
Titel OBSTBAU - Juni 2008
Titelbild: Dieser Himbeerzuchtklon steht in der Sortenprüfung der LVWO Weinsberg. Vielleicht zukünftig eine neue Sorte?


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Leitartikel:
Zum Pflanzenschutz bekennen undd gemeinverständlich thematisieren
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