GAP-Reform und die Obst- und Gemüsebetriebe
„Wir deutschen Obst- und Gemüsebauern befürchten, dass durch die Umsetzung der GAP-Reform in die funktionierenden Obst- und Gemüsemärkte negativ eingegriffen wird“, erklärte Gerhard Schulz, Vorsitzender des Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG). „Diese Reform schwächt die Wettbewerbskraft und hemmt somit die dynamische Entwicklung der Obst und Gemüsebetriebe“. Die Politik ist gefordert, den Betriebsleitern Klarheit zu vermitteln. Das Betriebsmodell scheint für den Obst- und Gemüsebau das geeignete Modell zu sein, denn beim Regionalmodell als auch beim Kombimodell sind große Behinderungen zu erwarten. Alle Obst- und Gemüseflächen müssen einheitlich behandelt werden, unabhängig davon, ob es sich um einjährige Kulturen oder um Dauerkulturen handelt. Von der Politik gibt es noch keine klaren Aussagen, nach welchen Kriterien die Einteilung in Dauerkulturen und andere Kulturen erfolgen soll. Ein gravierender Nachteil beim Regionalmodell ist, dass der Anbauumfang bei den prämienberechtigten Flächen auf das Jahr 2003 kontingentiert wird. Hier wird der Obst- und Gemüsebau einer Quotierung der Beihilfen unterworfen, zu der es im Betriebsmodell nicht kommen kann.
Derzeit haben die Obst- und Gemüsebetriebsleiter Schwierigkeiten, Flächen zu pachten. Die jährliche oder noch kurzfristigere Zupacht von Flächen ist für die Obst- und Gemüsebaubetriebe existentiell. Zudem haben die Obst- und Gemüsebetriebe von Landwirten häufig zwar eine jährlich feste Flächengröße zugepachtet, aber jährlich werden die Flurstücke gewechselt. Im Betriebsmodell liegen die Prämienrechte auf dem historischen Zeitraum 2000 bis 2002. Insbesondere der politische Disput über ein Kombimodell führt zu einer Verunsicherung der Verpächter, um den Erhalt der Betriebsprämie zu sichern. Es ist zu befürchten, dass für die kommende Anbausaison nicht ausreichend Pachtflächen für den expandierenden Obst- und Gemüsebau zur Verfügung stehen werden. Erschwerend kommt noch hinzu, dass die Obst- und Gemüsebetriebe im Kombimodell auch noch mit der Flächenstilllegung konfrontiert werden und die Cross Compliance Verpflichtungen einhalten müssen sowie sich den EU-Betriebskontrollen (InVeKos) zu unterwerfen haben. Das Kombimodell stellt eine bürokratische Zwangsbeglückung eines marktorientierten Sektors mit Beihilfen dar, die fesselnd und lähmend wirken können.
Alexander Müller, Staatssekretär im BMVEL, hat in einem Schreiben an den Deutschen Bauernverband die Position des Ministeriums zur Umsetzung der GAP-Reform dargestellt. Betreffend der Dauerkulturflächen erteilt das BMVEL einer Gleichbehandlung aller Obst- und Gemüseflächen im Regionalmodell eine klare Absage. Eine endgültige Aussage über den Umfang der einbezogenen Kulturen im Regionalmodell kann das BMVEL aber noch nicht treffen. Bezüglich der Flächennachweise über den Anbauumfang von Obst und Gemüse im Jahre 2003 (Quotierung) im Regionalmodell empfiehlt der Staatssekretär den Erzeugern, neben Angaben in InVeKoS-Anträgen und Auskünften im Rahmen statistischer Erhebungen auch sonstige Nachweise wie z.B. Anbauverträge, Rechnungen oder schlagbezogene Aufzeichnungen vorsorglich vorzuhalten. Bei dem Thema Pacht kommt Staatssekretär Müller zu dem Schluss, dass bei der Umsetzung des Regionalmodells für die Zuweisung der Prämienrechte das Jahr 2005 relevant ist. Eine Pacht bzw. Verpachtung von Flächen in 2004 ist für die Prämienrechtszuteilung irrelevant. Damit ist zumindest für die Pacht von Flächen seitens des BMVEL eine klare Aussage getroffen worden. Ob diese ausreichend sein wird, um den Pachtmarkt wieder in Gang zu bringen, muss sich zeigen.
Dr. Hans Dieter Stallknecht, Bundesausschuss Obst und Gemüse, Godesberger Allee 142 – 148, 53175 Bonn
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