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Archiv-Meldung vom 28.09.2002

Krankenversicherung für sozialversicherungsfreie Saisonarbeitskräfte - Erfahrungen aus der Praxis für die Praxis

Viele Betriebsleiter sich auf Empfehlung Ihrer Berufskollegen an uns, um Ihre kurzfristig beschäftigten ausländischen Aushilfskräfte zu versichern. Teilweise hatten Sie bisher anderweitig Ihre „Erfahrungen“ gesammelt oder waren sogar das Risiko eingegangen, Ihre Arbeitskräfte ganz ohne Versicherungsschutz zu beschäftigen. Oftmals wurde sich auch seiner Verpflichtung vermeintlich entledigt, indem sich der Betriebsleiter auf den mitgebrachten Versicherungsschutz der osteuropäischen Helfer verließ.
Die Kosten im deutschen Gesundheitssystem sind sehr hoch und viele Fälle aus der Praxis zeigen, dass die Betriebsleiter, die am falschen Ende sparten, am Ende manch „bittere Pille“ schlucken mussten. Für Einige kann es sogar die gesamte Saison „verhageln“ oder von existentieller Bedeutung sein, wenn Kosten von mehreren tausend oder zehntausende EURO anfallen. Dies ist keine Seltenheit. Jedes Jahr sind mehrere z.T. tragische Todesfälle zu verzeichnen. Die gesamte Abwicklung, auch der Überführung, wird von unser Versicherung übernommen. Medizinisch notwendige Rücktransporte müssen organisiert werden, wenn nach Wochen unser Versicherter endlich das Krankenhaus verlassen kann. Auch wenn der eigentliche Versicherungszeitraum vielleicht dann schon längst überschritten ist, erbringen wir diese Leistungen ohne einen Cent „Nachgebühr“.

Wir wissen auch, dass es in der Saison immer zu viel Stress und Hektik kommen kann, in der der Obstbauer dann die Meldung an die Krankenversicherung schon einmal vergisst. Wir leisten daher auch für krankheits- oder unfallbedingte Behandlungen, die schon vor der eigentlichen Meldung an uns, eingetreten sind. Innerhalb von 14 Tagen nach Einreise muss die Meldeliste dann allerdings bei uns vorliegen.
Wir können Ihnen die Arbeitskraft für Ihren erkrankten Helfer nicht ersetzen, Ihr Haftungsrisiko für die entstandenen Krankheitskosten aber abnehmen. Ein kleines Trostpflaster halten wir für Sie dennoch bereit:
· Bei einem abgerechneten Krankenhausaufenthalt von zwei Tagen und mehr erhalten Sie von uns eine einmalige Ausfallpauschale von 100,-- EURO.
· Bei einem von der Berufsgenossenschaft abgerechneten Leistungsfall eine Aufwandsentschädigung von jeweils 50,- EURO.

Die meisten der bei uns meldenden Betriebsleiter wissen, warum Sie Ihre Arbeitskräfte bei der Berlin-Kölnischen Krankenversicherung versichern. Letztendlich kommt es auf die Leistung und den Service an. Dies hat bei uns absolute Priorität. Ein Versprechen, dass wir auch im nächsten Jahr aufrecht erhalten wollen - ohne Sie zusätzlich zu belasten.
Wollen Sie mehr Informationen? Rufen Sie uns an:
E&P-Assekuranz Versicherungsvermittlung
Berlin-Kölnische Versicherung
Postfach 130202, 53061 Bonn, Tel.: 0228-252007, Fax: 0228-252007
Email: ep-assekuranz@t-online.de


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AUSGABE 06/2008
Titel OBSTBAU - Juni 2008
Titelbild: Dieser Himbeerzuchtklon steht in der Sortenprüfung der LVWO Weinsberg. Vielleicht zukünftig eine neue Sorte?


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Leitartikel:
Zum Pflanzenschutz bekennen undd gemeinverständlich thematisieren
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