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Archiv-Meldung vom 11.04.2002

Bekämpfung der Kirschfruchtfliege – deutsche Obstbauern fordern Ausnahmegenehmigung

In Deutschland werden auf ca. 6.000 ha über 30.000 t Süßkirschen erzeugt. Für viele Obstbaubetriebe ist die Süßkirsche ein wichtiges wirtschaftliches Standbein. Die Kirschfruchtfliege tritt als Schädling in den Kirschenanlagen regelmäßig mit unterschiedlich starkem Befall auf und muss deshalb bekämpft werden. Die Kirschfruchtfliege legt ihre Eier in die Früchte, die Kirschen vermaden. Nach den Qualitätsnormen dürfen in der Klasse Extra maximal 2 %, bei der Klasse I 4 % der Süßkirschen vermadet sein. In der Praxis sieht das jedoch so aus, dass der Handel bereits Kirschen zurückweist, die auch nur den geringsten Madenbefall haben.
Bis zum Zeitpunkt der Indikationszulassung am 1.Juli 2001 stand den deutschen Obstbauern das praxisgerechte, nützlingsschonende und wirksame Mittel Lebaycid mit dem Wirkstoff Fenthion zur Verfügung. Damit ist für die deutschen Obstbauern das Thema Kirschfruchtfliegenbekämpfung gleichbedeutend mit der Diskussion über die Lebaycid. 40 Jahre ist es gelungen, mit Hilfe von Lebaycid eine intakte Landschaft und eine Umwelt zu erhalten. Lebaycid hat nun keine Zulassung mehr, der Einsatz von Lebaycid zur Bekämpfung der Kirschfruchtfliege ist verboten.
Die Bekämpfung der Kirschfruchtfliege scheint in anderen EU-Ländern kein Problem zu sein. Dort wird die Bekämpfung in erster Linie mit Pyrethroiden und Dimethoat durchgeführt. Für Dimethoat gilt im Ausland eine Wartezeit von acht Tagen. Im Gegensatz dazu muss in Deutschland eine Wartezeit von 21 Tagen eingehalten werden. Mit dieser Wartezeit ist ein Einsatz von Dimethoat in Süßkirschen jedoch nicht praxisgerecht möglich. Seit Jahren wird nach Alternativen zu Lebaycid geforscht, bisher jedoch ohne Erfolg. Neue Mittel sollen in diesem Jahr geprüft werden. Somit bleibt für die deutschen Obstbauern in diesem Jahr als einziges Mittel Lebaycid zur Bekämpfung der Kirschfruchtfliege.
Vom amtlichen Pflanzenschutzdienst wird bestätigt, dass es selbst bei Hubschraubereinsätzen keine erkennbaren Schäden an der Umwelt gegeben hat. Auch die in Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz durchgeführten Untersuchungen zeigen, dass die heimische Vogelwelt bei sachgemäßer Anwendung des Mittels auch bei der üblichen Ganzflächenapplikation nicht beeinträchtigt wird.
Die Europäische Kommission hat die Entscheidung, Lebaycid zu verbieten, noch nicht umgesetzt. Somit ist für dieses Jahr eine Ausnahmegenehmigung möglich und könnte zum Aufbrauchen der Restmittel genutzt werden. Der parlamentarische Staatssekretär Dr. Gerald Thalheim hat im Bundestag ausdrücklich auf die Möglichkeit der Ausnahmegenehmigung hingewiesen
Deshalb fordern die deutschen Obstbauern eine Ausnahmegenehmigung für einen zeitlich begrenzten Einsatz von Lebaycid, um ihre Kulturen wirksam zu schützen. Dies dient der Umwelt, der verbrauchernahen regionalen Erzeugung und dem Verbraucherschutz.


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AUSGABE 01/2012
Titel Januar 2012


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Leitartikel:
Nationaler Aktionsplan - Vergangenes und Positives nicht vergessen!
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