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Expertengremium Integrierter Anbau

Im Jahr 1989 haben Experten aus allen Anbauregionen Deutschlands unter Federführung der Fachgruppe Obstbau bundeseinheitliche Richtlinien für den Integrierten Anbau erarbeitet.
Der Kontrollierte Integrierte Anbau ist eine Gesamtkonzeption. Es handelt sich um ein umweltschonendes Verfahren, dass sich im Vergleich zum ökologischen Anbau jedoch stärker an wissenschaftlichen Erkenntnissen orientiert. Die Anbaurichtlinien umfassen anbautechnische Maßnahmen, Ernte, Lagerung und Aufbereitung ebenso wie generelle Voraussetzungen für Anbau und Betrieb. Neben bodenschonender Bearbeitung und zielgerichteter Pflanzenernährung kommt dem Pflanzenschutz eine besondere Bedeutung zu. Das Pflanzenschutzkonzept für den kontrollierten Integrierten Obstanbau ruht auf vier Säulen:

  1. Nur zugelassene Pflanzenschutzmittel sind erlaubt
  2. Nur nützlingsschonende Mittel werden eingesetzt
  3. Keine Verwendung von Mitteln mit W-Auflage
  4. Wachstumsregulatoren dürfen nicht verwendet werden (außer zur Blütenausdünnung)
Integraler Bestandteil der Richtlinien ist eine bundesweit verbindliche Pflanzenschutzmittelliste. Das Expertengremium Integrierter Anbau aktualisiert diese Liste jährlich auf der Basis der aktuellen Zulassungssituation und neuen Versuchsergebnissen. Die überarbeitete Liste wird jedes Frühjahr in der Zeitschrift OBSTBAU veröffentlicht.

 


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AUSGABE 07/2010
Titel OBSTBAU Juli 2010
Titelbild: Süßkirschen aus dem geschützten Anbau sind nach wie vor auf dem Vormarsch.


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Leitartikel:
Gemeinsame Agrarpolitik - Zukunftspolitik der EU für Landwirtschaft und Gesellschaft
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