Arbeitskreis zur Kontrolle und Anerkennung von Erdbeer-Vermehrungsbeständen
In Deutschland hat die Erdbeeranbaufläche in den letzten Jahren regional stark zugenommen.
Gleichzeitig haben neue Kulturverfahren wie die Terminkultur mit ihren hohen Pflanzenzahlen pro
Hektar zunehmende Bedeutung erlangt. Der Bedarf an Erdbeer-Jungpflanzen ist aus diesen Gründen
sprunghaft angestiegen und es gibt immer wieder Engpässe bei qualitativ einwandfreiem Material.
Auf Initiative einiger Vermehrungsbetriebe ist deshalb innerhalb der Bundesfachgruppe Obstbau ein
Arbeitskreis gegründet worden. Der Arbeitskreis "Gütebestimmungen für deutsches
Erdbeer-Pflanzgut" hat es sich zur Aufgabe gemacht, ein neues bundesweites Anerkennungssystem
für Erdbeerjungpflanzen zu entwickeln. Im Jahr 2003/04 wurden auf Basis der früheren Einheitsbestimmungen
für Erdbeermarkenpflanzgut des VLK mit einigen Vermehrern und Beratern neue Richtlinien für
die Kontrolle und Anerkennung von Erdbeervermehrungsbeständen entwickelt:
Zukünftig werden die Erdbeervermehrungsbetriebe, die ihre Jungpflanzen kontrollieren und anerkennen
lassen wollen, unter Federführung der Fachgruppe Obstbau in einer Interessengemeinschaft zusammengefasst.
Die Prüfung und Anerkennung der Betriebe und Bestände soll wie bisher durch die Fachberatungen
(Landwirtschaftskammern der Länder) in Zusammenarbeit mit den Pflanzenschutzdienststellen erfolgen.
An diese Prüfstellen sind die Anträge für die Prüfung auf einem entsprechenden
Formblatt zu stellen. Teilnehmen können Betriebe, die regelmäßig Erdbeerpflanzgut
vermehren und die betriebs- und kulturtechnisch für die Anzucht von Erdbeerjungpflanzen eingerichtet
sind. Hierzu gehören auch Betriebe, die für den Eigenbedarf vermehren.
Mit dem Antrag verpflichtet sich der Betrieb, die Qualitätszeichensatzung anzuerkennen und
einzuhalten. Weiter verpflichtet er sich, Zucht- und Vermehrungsbücher zu führen, die
detaillierte Aufzeichnungen zum Betrieb, Schlag, Sorte, Herkunft und Anzahl der Mutterpflanzen,
Pflanzgutstufe und Pflanzdatum enthalten. Diese Aufzeichnungen müssen bei den Kontrollen vorgelegt
werden. Je nach Pflanzgutstufe gelten unterschiedliche Vorschriften für Kontrollen des Pflanzgutes
und der Vermehrungsflächen.
Die Kontrolle und Bewertung der Pflanzenbestände erfolgt mindestens zweimal, bei Grünpflanzen
zu Vegetationsbeginn und vor der Pflanzenernte, bei Frigopflanzen im Juni/Juli und im September/Oktober. Über
die gesetzlichen Vorgaben der Pflanzenbeschau-Verordnung und der AGOZ hinaus werden für Deutsches
Qualitäts-Erdbeerpflanzgut weitergehende klare Befallsobergrenzen für Krankheiten und
Schädlingen angegeben. Besonderer Wert wird auf die Vorab-Untersuchung der Vermehrungsflächen
auf freilebende, virusübertragende Bodennematoden sowie auf Verticillium sp. gelegt. Der Kontrollumfang
ist in Abhängigkeit von der Schlaggröße festgelegt, damit die Prüfkriterien
bundesweit einheitlich angewendet werden.
Für die Verpackung und Auszeichnung des Qualitäts-Erdbeerpflanzgutes gibt es detaillierte
Vorschriften, die den Erhalt der Pflanzenqualität sicherstellen und eine Rückverfolgbarkeit
der Pflanzenproduktion ermöglichen sollen. Sowohl für den Vermehrungsbetrieb als auch
für den Kunden sind für das Qualitäts-Erdbeerpflanzgut Sortiervorschriften festgelegt,
die sich an den Bedürfnissen der Produktionsbetriebe orientieren.
Mit dem umfangreichen Prüfprogramm erhält der Vermehrungsbetrieb eine kulturbegleitende
Kontrolle, die sicherstellt und dokumentiert, dass ein hochwertiges Jungpflanzenmaterial erzeugt
wird. Mit der Dokumentation erfüllt der Betrieb die an ihn gestellten Anforderungen aus Sicht
der AGOZ und des Pflanzenpasses. Der Abnehmer der Jungpflanzen erhält ein Ausgangsmaterial,
das die Grundlage für eine erfolgreiche Erdbeerproduktion bietet. So wird bewusst darauf geachtet,
dass die Pflanzen frei von Problemkrankheiten sind und bei anderen Krankheiten die Schadschwellen
im Sinne einer integrierten Produktion sehr niedrig gehalten werden.
AUSGABE 05/2008

Titelbild: Die Hummel ist ein wichtiger Bestäuber in Obstanlagen
Leitartikel:
Erfolge sachgerecht erstritten - Aufgaben bleiben
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